Capacity Building Emissionshandel zur Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-22#003
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Capacity Building Emissionshandel zur Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit
Ziel des Vorhabens ist die internationale Verbreitung von Wissen, praktischen Erfahrungen und "best practice" zum Thema Emissionshandel sowie die Unterstützung geeigneter Staaten beim Aufbau eines nationalen Emissionshandelssystems. In Vorläufervorhaben wurden modular aufgebaute Unterrichtsmaterialien entwickelt, welche in mehreren Workshops in interessierten Ländern sowie bei Aufenthalten von Personen mit Expertise in Deutschland bereits erfolgreich eingesetzt wurden. Dadurch wurde der Auftraggeber (AG) in die Lage versetzt, zeitnah auf das Interesse anderer Staaten zu reagieren, wenn diese im Zuge von bilateralen Kontakten Interesse an einem vertieften Austausch zum Thema Emissionshandel äußerten. Dieses Material wurde durch interaktive Lehrelemente, Aufnahme weiterer Themen sowie Anpassung der Module an bestimmte Zielgruppen weiter ergänzt und laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst. Neben der Aktualisierung dieser Module soll mit vorliegendem Vorhaben verstärkt eine maßgeschneiderte Beratung durch Personen mit Expertise, Regierungsinstitutionen und andere für den Emissionshandel relevante Akteure in anderen Ländern bei spezifischen Themenbereichen des Emissionshandels ermöglicht werden. In den Vorläufervorhaben wurde der Pool von Personen mit Expertise im Bereich Emissionshandel durch Weiterbildung ausgewählter Personen mit Expertise sowie "learning on the job" beim Einsatz in Work-shops und Studienreisen vergrößert. Um weiterhin auf diese Personen mit Expertise zurückgreifen zu können, soll ein jährlicher Erfahrungs- und Wissensaustausch stattfinden. Der Wissensstand innerhalb des Pools soll angeglichen und kontinuierlich verbessert werden.
verschiedene Erfüllungsorte im In- und Ausland, u. a. Dienstsitze des Auftraggebers in Berlin und Bonn
Das Vorhaben besteht aus fünf Arbeitspaketen:
Arbeitspaket 1: Aktualisierung und Erweiterung der Unterrichtsmaterialien
Arbeitspaket 2: Erfahrungs- und Wissensaustausch von Personen mit Expertise zu ausgesuchten Themen des Emissionshandels und anderer klimarelevanter Politiken sowie zu Einsätzen im Rahmen dieses Projektes bei jährlichen Netzwerktreffen
Arbeitspaket 3: Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen im Ausland sowie Betreuung von Besuchergruppen auf der Grundlage von bereits vorhandenen sowie neu im Arbeitspaket 1 erstellten Materialien
Arbeitspaket 4: Unterstützung ausländischer Regierungen und regierungsnaher Institutionen bei Spezialthemen durch Praxiseinsätze von Personen mit Expertise
Arbeitspaket 5: Informationsveranstaltungen und Side Events auf Messen und Konferenzen im In- und Ausland
Bei allen Veranstaltungen soll die Option bestehen, diese rein virtuell oder in hybrider Form (vor Ort und virtuell) durchzuführen
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2026. Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre, vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029, zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de