Vertrag über Postdienstleistungen für die Sozialwahl 2023 (Abholung, Konsolidierung und Zustellung von Post- u. Briefsendungen, Päckchen und Paketen sowie Bearbeitung von Retouren)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/20207-1521
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über Postdienstleistungen für die Sozialwahl 2023 (Abholung, Konsolidierung und Zustellung von Post- u. Briefsendungen, Päckchen und Paketen sowie Bearbeitung von Retouren)
Ziel der BGW (nachfolgend auch die „AG“) ist es, mehrere Postdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt 2 Losen, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben.
Leistungsgegenstände der einzelnen Lose sind dabei sowohl das Abholen, Konsolidieren und Zustellen von Post-und Briefsendungen, Päckchen und Paketen sowie Bearbeitung von Retouren für die AG.
Briefversand
Deutschland
Für die Umsetzung einer im Falle der aktiven Wahlhandlung am 31.05.2023 stattfindenden Sozialversicherungswahl vergibt die BGW diese Postdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt zwei Lose, im Wege einer europaweiten Ausschreibung. Leistungsgegenstand ist dabei das Abholen, Konsolidieren und Zustellen von Briefsendungen, Päckchen und Paketen für die AG. Dieses Los umfasst die Briefdienstleistungen.
Umfasst werden all die Sendungen, die im Zusammenhang mit der Sozialversicherungswahl (insbesondere der Versand von Wahlanträgen und Wahlunterlagen) von einem dafür beauftragten Druckdienstleister gefertigt werden bzw. solche, die von Wahlantragsstellern oder Wahlberechtigten in Freiumschlägen an die AG (Zustellanschrift Druckdienstleister) übersandt werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird ab dem 08.02.2023 bis zum 31.05.2023 stattfinden.
Danach kann es noch bis zum 30.06.2023 vereinzelt zum Versand von Dokumenten kommen. Der Leistungszeitraum bestimmt sich nach dem Wahltermin am 31.05.2023. Der Wahlkalender wird vom Bundeswahlbeauftragten vorgegeben und kann von der Auftraggeberin nicht beeinflusst werden. Die gesamte Sozialwahl unterliegt damit einem strengen und zeitlich genau festgelegten Ablauf, von dem nicht abgewichen werden kann. Die vereinbarten Abholtermine und Zustellzeiten sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) muss in der Lage sein, seine Kapazitäten auch kurzfristig zu erhöhen, um dies gewährleisten zu können.
Eine Verschiebung des Leistungszeitraums ist nur denkbar, wenn der Wahltag durch den Bundewahlbeauftragten verschoben werden sollte. Sollte dies der Fall sein, wird sich die AG mit dem AN unmittelbar nach Kenntnisnahme von der Verschiebung in Verbindung setzen.
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um eine Vergabe von Aufträgen, für die eine hochwertige, zügige und zuverlässige Leistungserbringung für die AG von entscheidender Bedeutung ist. Es ist deshalb für die AG unabdingbar, dass der AN die für die Post relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Normen jederzeit einhält und eine einwandfreie Leistungserbringung garantiert.
Durch den Abschluss des Vertrags über Postdienstleistungen soll ein schneller, verlässlicher und wirtschaftlicher Posttransfer durch den AN gewährleistet werden. Nur so kann eine rechtssichere Durchführung der Wahlhandlung sichergestellt werden.
Paketversnd
Deutschland
Für die Umsetzung einer im Falle der aktiven Wahlhandlung am 31.05.2023 stattfindenden Sozialversicherungswahl vergibt die BGW diese Postdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt zwei Lose, im Wege einer europaweiten Ausschreibung. Leistungsgegenstand ist dabei das Abholen, Konsolidieren und Zustellen von Briefsendungen, Päckchen und Paketen für die AG. Dieses Los umfasst den Versand von Päckchen und Paketen.
Umfasst werden all die Sendungen, die im Zusammenhang mit der Sozialversicherungswahl (insbesondere der Versand von Wahlanträgen und Wahlunterlagen) von einem dafür beauftragten Druckdienstleister gefertigt werden bzw. solche, die von Wahlantragsstellern oder Wahlberechtigten in Freiumschlägen an die AG (Zustellanschrift Druckdienstleister) übersandt werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen in Päckchen und Pakete wird ab dem 08.02.2023 bis zum 31.05.2023 stattfinden. Danach kann es noch bis zum 30.06.2023 vereinzelt zum Versand von Dokumenten kommen. Der Leistungszeitraum bestimmt sich nach dem Wahltermin am 31.05.2023. Der Wahlkalender wird vom Bundeswahlbeauftragten vorgegeben und kann von der Auftraggeberin nicht beeinflusst werden. Die gesamte Sozialwahl unterliegt damit einem strengen und zeitlich genau festgelegten Ablauf, von dem nicht abgewichen werden kann. Die vereinbarten Abholtermine und Zustellzeiten sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) muss in der Lage sein, seine Kapazitäten auch kurzfristig zu erhöhen, um dies gewährleisten zu können.
Eine Verschiebung des Leistungszeitraums ist nur denkbar, wenn der Wahltag durch den Bundewahlbeauftragten verschoben werden sollte. Sollte dies der Fall sein, wird sich die AG mit dem AN unmittelbar nach Kenntnisnahme von der Verschiebung in Verbindung setzen.
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um eine Vergabe von Aufträgen, für die eine hochwertige, zügige und zuverlässige Leistungserbringung für die AG von entscheidender Bedeutung ist. Es ist deshalb für die AG unabdingbar, dass der AN die für die Post relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Normen jederzeit einhält und eine einwandfreie Leistungserbringung garantiert.
Durch den Abschluss des Vertrags über Postdienstleistungen soll ein schneller, verlässlicher und wirtschaftlicher Posttransfer durch den AN gewährleistet werden. Nur so kann eine rechtssichere Durchführung der Wahlhandlung sichergestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen aktuellen Auszug abrufen.
3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder bestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit, sowie Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu erklären/belegen.
Dazu verwendet der Bieter das Formblatt „Eignungskriterien“. Weiter füllt er die „Erklärung zu Ausschlussgründen“ aus und legt die geforderten Nachweise/Unterlagen/Erklärungen dem Angebot bei. Bei einem Nichtvorliegen, auch nach einer Nachforderung durch die Vergabestelle wird der Bieter als ungeeignet vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend.
Soweit Angaben, Zertifikate, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Vergabestelle Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sie sich vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit, sowie Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu erklären/belegen.
Dazu verwendet der Bieter das Formblatt „Eignungskriterien“. Weiter füllt er die „Erklärung zu Ausschlussgründen“ aus und legt die geforderten Nachweise/Unterlagen/Erklärungen dem Angebot bei. Bei einem Nichtvorliegen, auch nach einer Nachforderung durch die Vergabestelle wird der Bieter als ungeeignet vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend.
Soweit Angaben, Zertifikate, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Vergabestelle Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sie sich vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
1. Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind nähere Angaben zu machen.
- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist der Nachweis zu führen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind nähere Angaben zu machen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen
- dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
2. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Russlandbezügen gemäß Art. 5k Abs. 1 VO EU 2022/576.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Vorgaben des Bundeswahlbeauftragten und einem Vorrangegangenen, erfolglosen Offenem Verfahren, ist ein Beschleunugtes Verfahren erforderlich, um die bindenden Vorgaben einhalten zu können.
Hamburg
Nicht bieteröffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.
2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.
5. Der/die Bietende, im Fall einer Bietergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, erklären oder legen dar, dass die Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen;
- die gemäß Ziffer III.1.2) und/oder Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III.2. 2) Nr. 1 dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de