Qualifizierungssystem Generalplanerleistungen von unterirdischen U-Bahnbetriebes-/Schnellbahnanlagen [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 005_204

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R2DG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R2DG
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Generalplanerleistungen von unterirdischen U-Bahnbetriebes-/Schnellbahnanlagen [bq]

Referenznummer der Bekanntmachung: QS 005_204
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71313000 Umwelttechnische Beratung
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb der geplanten Vergaben von modellbasierten (BIM-Methodik) Generalplanungsleistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens voraussichtlich ab 2. Quartal 2023. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Es handelt sich hierbei um die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen sowie die Ausführungsplanungen und die Vorbereitungen der Vergabe für bis zu 18 Haltestellen entlang einer Strecke von ca. 19 km innerhalb von ca. 6 Jahren. Interessierte Bieter sollten sich entsprechend leistungsfähig aufstellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3. "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind, diese auch in Zukunft zu erbringen.

Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind Mehrfachbeteiligungen in unterschiedlichen Bietergemeinschaften unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

Um am Verfahren teilzunehmen, sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist, an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.

Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen;

Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben;

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;

Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);

Bestätigung und Nachweis, dass bei Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 5 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges bereitgestellt wird;

Mindestumsatz von 10 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen; für Bewerbergemeinschaften gelten die gemeinsamen Umsatzzahlen der Bietergemeinschaft (nicht der Nachunternehmer!)

Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;

Erklärung über die Anzahl in den letzten drei Geschäftsjahren beschäftigten Personen des Büros/der Bietergemeinschaft; zur Qualifikation müssen pro Jahr mindestens 500 Mitarbeiter des Büros/der Bietergemeinschaft beschäftigt gewesen sein.

Technische Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit durch Referenzen aus den letzten 10 Jahren zu erbringen. Die jeweils als Referenz vorgestellten Planungsphasen müssen bereits erbracht sein, auch wenn das zugehörige Projekt noch nicht schlussgerechnet ist. Die nachfolgenden Referenzen sind zu erbringen.

eine Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen mit vergleichbaren Leistungen (für den Rohbau: Bau von Tunneln und Haltestellen mit innerstädtischer Trassenführung im Lockergestein, unterhalb des Grundwasserspiegels in offener und geschlossener Bauweise; für den Ausbau: Ausstattung von unterirdischen Straßenbahnsystemen nach BOStrab oder vergleichbaren Systemen) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten. Die Beauftragung als Generalplaner und/oder die Abwicklung mit modellbasierter Planung (BIM Methodik) sind gesondert hervorzuheben;

Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten aus der Liste aus Punkt a) mit Angabe des AG, einer Referenzbescheinigung des Auftraggebers, Auftragsvolumen, Baukosten, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Detailliert bedeutet, dass - soweit ausgeführt - auf die erbrachten Leistungen der unter Punkt "VI.3) zusätzliche Angaben" genannten Teilgewerke eingegangen wird.

Um gewertet zu werden, müssen die drei Referenzen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: Planung von Ingenieurbauwerken, Tunneln und/oder unterirdischen Haltestellen, mit überwiegend innerstädtischer Trassenführung im Lockergestein, unterhalb des Grundwasserspiegels in offener und/oder geschlossener Bauweise. Die drei Referenzen müssen mindestens einmal die offene Bauweise und die geschlossene Bauweise mittels Tunnelbohrmaschine (Durchmesser > 5,0 m) enthalten. Die drei Referenzen müssen jeweils mindestens ein Projekt enthalten, bei dem auch eine unterirdische Haltestelle geplant wurde. Die Planungsleistungen müssen aus den Phasen Entwurfs-, Genehmigungs- oder Ausführungsplanung stammen. Es ist nachzuweisen, dass jedes der drei Schlüsselgewerke aus Punkt "VI.3) zusätzliche Angaben" (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen Schiene und Tragwerksplanung) mindestens bei einem der drei Referenzprojekte in Eigenleistung ausgeführt wurden.

BIM-spezifische Eignungskriterien:

Es sind drei Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren detailliert darzustellen, bei denen modellbasiert (BIM-Methodik) geplant wurde.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.

Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 100-183397
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de. Nachfolgend erfolgt eine Beschreibung der Leistung, die durch das Prüfsystem beschafft werden soll. Modellbasierte Planung (BIM-Methodik) für den Bau von U-Bahn Betriebsanlagen für den Personenverkehr gemäß BOStrab. Zu den zu planenden U-Bahn Betriebsanlagen gehören u. a. folgende Ingenieurbauwerke:

Tunnelbauwerke (Schildvortrieb und Offene Bauweise);

Trogbauwerke;

Haltestellen;

Kehr- und Abstellanlagen;

Übergabegleise zwischen zwei U-Bahnlinien und

Brücken (Schiene und Straße).

Die verschiedenen Projekte befinden sich aktuell in unterschiedlichen Phasen der Planung und des Baus. Je nach Projektfortschritt sind die jeweiligen Vorzugsvarianten als Generalplanerleistungen von der Vorplanung über die Planfeststellung bis zur Begleitung der Bauvergabe zu bearbeiten. In allen Phasen ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Projektkommunikation vorgesehen.

Folgende Schlüsselgewerke sind vom Generalplaner/Bietergemeinschaft zu erbringen und dürfen nicht an Nachunternehmer vergeben werden:

Objektplanung Ingenieurbauwerke;

Verkehrsanlagen Schiene und

Tragwerksplanung.

Die nachfolgenden Planungsgewerke, Fachplanungen und Gutachterleistungen sind vom Generalplaner entweder in Eigenleistung oder durch Subunternehmer zu erbringen und zu koordinieren. Die Informationen sind nicht abschließend und sollen den Teilnehmern an diesem Prüfungssystem lediglich als Orientierung bei der Entscheidung zur Teilnahme dienen.

Objektplanung Gebäude und Innenräume;

Technische Ausrüstung;

Aufzüge und Fahrtreppensysteme

Vermessungsleistungen;

Oberbauplanung;

Stromschienenplanung;

Straßen- und Verkehrsplanung;

Städtische Landschaftsplanung;

Leitungstrassenplanung;

Planung der Umweltbelange einschl. UVS, LBP usw.

Schall- und Erschütterungsgutachten;

Gutachten zur Elektromagnetischen Verträglichkeit und zur Streustromkorrosion;

Brandschutzgutachten;

Erstellung von Visualisierungen und Computeranimationen.

Weitere Planungsgewerke werden, falls erforderlich, vom AG beauftragt. Die Ergebnisse werden dem Generalplaner zur Verfügung gestellt und sind bei der Planung zu berücksichtigen. Hierzu gehören u. a.:

Baugrundgutachterleistungen;

Planung der Zugsicherungstechnik und Anforderungen aus der Bahnstromversorgung;

Leistungen zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,

in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;

in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;

in der steht, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;

in der steht, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R2DG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2022