U5/U8 Waisentunnel Leitungskoordination Referenznummer der Bekanntmachung: FEM4-0801-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U5/U8 Waisentunnel Leitungskoordination
Koordinierung und Betreuung der Leitungsbaumaßnahmen im Rahmen des BV Ersatzneubau des Waisentunnels im Bereich der Spreequerung in Berlin Mitte
Berlin
- Ausarbeitung unterschriftsreifer Vereinbarungen zum Vorteilsausgleich auf Grundlage der geltenden Gesetzlichkeiten mit den Leitungsbetreibern unter Mitwirkung des AG
- Koordinierung der Leitungsumverlegung für die Baufeldfreimachung (Alternativtrasse bzw. -korridor wird vom Generalplaner des AG vorgegeben)
- Unterstützung in der Bauphase beim Auffinden von unbekannten Leitungen
- Koordinierung der Bauleistung bei evtl. erforderlichen Rückverlegung der Kabeltrassen
- Rechnungsprüfung und vorbereiten erforderliche Unterlagenübergaben der Leitungsverwaltungen gemäß Vereinbarungen (BVG / Leitungsverwaltungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Aktueller Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden je Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. (zweifach maximiert) und Personenschäden EUR 1,0 Mio. (zweifach maximiert) betragen.
(die Versicherungsbescheinigung, der Nachweis soll zum Termin für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein
-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren netto, wobei als Mindestanforderung durchschnittlich 2 Mio € Umsatz pro Jahr nachzuweisen sind.
Drei Referenzen Bewerber / Bewerbergemeinschaft mit einer Fertigstellung der wesentlichen Leistungen in den letzten 10 Jahren:
1.1 über die parallele Koordinierung von Leitungsumverlegungsmaßnahmen nach Maßgabe von Raumverteilungsplänen (Planungs- und Bauleistungen) von mind. drei Leitungsbetreibern bei jeweils einer Tiefbaumaßnahme mit einem Bauvolumen der Leitungsumverlegung von mehr als 1,5 Mio. EUR.
1.2 über die Ausgestaltung/Mitwirkung beim Abschluss von unterschriftsreifen Vereinbarungen zum Vorteilsausgleich zwischen dem AG und den Leitungsbetreibern.
1.3 über die Verwendung einer CDE/PKMS bei jeweils einem Projekt mit Bauherstellkosten netto von mehr als 5,0 Mio EUR.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann den Nachweis der Eignung durch die Vorlage einer oder mehrerer Referenzen führen.
Ergänzende Referenzen zum Nachweis der Eignung für die Ausführung aller genannten Leistungen sind möglich.
Im Ergebnis muss die Durchführung aller Leistungen (1.1 bis 1.3) durch Referenzen nachgewiesen sein.
Es sind jeweils 3 Referenzen vorzulegen, die die Leistungen gemäß Ziff. 1.1 bis 1.3 belegen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.