Übernahme und Verwertung von Altreifen inklusive Felgen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2022-081
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altreifen inklusive Felgen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße Übernahme, Durchführung der Ein- und Ausgangsverwiegung sowie die Verwertung von ca. 600 Mg/a Altreifen inklusive Felgen. Die Anlieferung wird durch die SRH oder durch beauftragte Dritte durchgeführt. Die genannte Fraktion wird gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 16 01 03 zugeordnet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße Übernahme, Durchführung der Ein- und
Ausgangsverwiegung sowie die Verwertung von ca. 600 Mg/a Altreifen inklusive Felgen. Die Anlieferung wird durch die SRH oder durch beauftragte Dritte durchgeführt. Die genannte Fraktion wird auf den 12 Recyclinghöfen der SRH sowie auf drei Betriebsplätzen der SRH separat erfasst und gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 16 01 03 zugeordnet. Grundsätzlich stammen die Altreifen aus privaten Haushalten, aus wilden Müllablagerungen sowie zum geringen Teil auch aus gewerblicher Herkunft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Altreifen inklusive Felgen
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Altreifen inklusive Felgen
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angabe unter V.2.4) gemäß § 5 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland