Losweise Ersatzbeschaffung: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von einem Inertialen Navigationssystem (INS) für VS CAPELLA (Los 1) und zwei INS für Vermessungsboote des VS KOMET (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01352
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Ersatzbeschaffung: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von einem Inertialen Navigationssystem (INS) für VS CAPELLA (Los 1) und zwei INS für Vermessungsboote des VS KOMET (Los 2)
Das INS dient an Bord der Vermessungsfahrzeuge vorrangig einer gegenüber GNSS-Positionen verbesserten und unterbrechungsfreien Positionsbestimmung und der fachgerechten Verortung gemessener Wassertiefen. Positionsdaten und weitere Bewegungsinformationen (Heading, Roll, Pitch, Heave) werden dabei vom INS den an Bord eingesetzten unterschiedlichen hydrographischen Messsystemen (Vertikallot, Fächerecholot) zur Verfügung gestellt. Das INS wird mit einem vorhandenen GNSS-Empfänger gekoppelt, um bei kurzzeitigen Satelliten- oder Korrekturdatensignalverlusten hochgenaue Positionsdaten zur Verfügung zu stellen.
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von einem Inertialen Navigationssystem für das Vermessungsschiff CAPELLA
Lieferung an:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland
Installation und Inbetriebnahme:
An Bord der CAPELLA in einem Seehafen des deutschen Festlandes
Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung, Installation und einsatzbereite Inbetriebnahme eines INS auf dem Vermessungsschiff CAPELLA. Das Inertiale Navigationssystem muss dem aktuellen „Stand von Wissenschaft und Technik“ entsprechen.
1 x Inertiales Navigationssystem inkl. der erforderlichen Peripherie, Kabel und Kabelanschlüsse
1 x Grundplatte mit Zwangszentrierung zur Befestigung des INS inkl. sämtlicher Befestigungsmittel
1 x Ausführung Installation inkl. Kabelkonfektionierungsarbeiten, Einbinden des vorhandenen GNSS-Empfängers
1 x vollständige Dokumentation, einschließlich Bedienungsanleitungen, Zertifikate
1 x Inbetriebnahme und Durchführung einer Abnahmefahrt
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei Inertialen Navigationssystemen für zwei Vermessungsboote des Vermessungsschiffes KOMET
Lieferung an:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland
Installation und Inbetriebnahme:
An Bord der Vermessungsboote der KOMET in einem Seehafen des deutschen Festlandes
Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung, Installation und einsatzbereite Inbetriebnahme von insgesamt zwei Inertiale Navigationssysteme (INS) auf zwei Vermessungsbooten des Vermessungsschiffes KOMET. Das Inertiale Navigationssystem muss dem aktuellen „Stand von Wissenschaft und Technik“ entsprechen.
2 x Inertiales Navigationssystem inkl. der erforderlichen Peripherie, Kabel und Kabelanschlüsse
2 x Grundplatte mit Zwangszentrierung zur Befestigung der INS inkl. sämtlicher Befestigungsmittel
2 x Ausführung Installation inkl. Kabelkonfektionierungsarbeiten und Einbinden des vorhandenen GNSS-Empfängers
2 x vollständige Dokumentation, einschließlich Bedienungsanleitungen, Zertifikate
2 x Inbetriebnahme und Durchführung einer Abnahmefahrt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von einem Inertialen Navigationssystem für das Vermessungsschiff CAPELLA
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von zwei Inertialen Navigationssystemen für zwei Vermessungsboote des Vermessungsschiffes KOMET
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Eigenerklärungen zur Eignung
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis
-Ggf. Bietergemeinschaft
-Ggf. Nachunternehmerleistungen
-Ggf. Verpflichtungserklärung
- Datenblätter für das jeweilige INS
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Urkalkulation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes -
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]