Betrieb des FUBIC-Stromnetzes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wista.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des FUBIC-Stromnetzes
Der Auftraggeber errichtet aktuell im Südwesten von Berlin das Technologiegebäude FUBIC-Innovationszentrum (Business and Innovation Center next to Freie Universität Berlin) sowie den zugehörigen FUBIC-Innovationscampus, bestehend aus dem FUBIC-Innovationszentrum und weiteren privat finanzierten Büro- und Laborgebäuden sowie dem Stromnetz. Kern des Projektes ist ein innovatives Energiekonzept, das u.a. auch die Erzeugung von Wärme und Kälte ausschließlich durch Strom vorsieht und auf eine möglichst CO2-freie Stromnutzung abzielt. Für den Betrieb des Stromnetzes und den Messstellenbetrieb ist der Auftraggeber auf externe Unterstützung angewiesen. Das ist Aufgabe des zukünftigen Auftragnehmers. Im Vorfeld, und zwar beginnend mit der Beauftragung voraussichtlich im März 2023 bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme des Stromnetzes, im Jahr 2024 soll der Auftragnehmer WISTA bei der Errichtung des Netzes beraten.
Der Bieter soll die Aufgaben zunächst über einen Zeitraum von fünf Jahren erbringen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag einseitig um fünf Jahre zu verlängern.
Berlin
Der Auftragnehmer soll das Stromnetz und die Messstellen im FUBIC-Innovationscampus in eigener rechtlicher Verantwortung für die Auftraggeberin betreiben. Das Eigentum am Netz soll aber bei der Auftraggeberin verbleiben.
Die Beauftragung ist zunächst für 60 Monate geplant, kann aber durch den Auftraggeber weiter einseitig um 60 Monate verlängert werden.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Für die erste Stufe, den Teilnahmewettbewerb, gilt:
1. Die Vergabestelle überprüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Einzelfall weitere Nachweise als bloße Eigenerklärungen nachzufordern. Sie behält sich ferner die Nachforderung fehlender Angaben vor, ist dazu aber nicht verpflichtet.
2. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter unten III. geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus.
3. Die verbleibenden Bewerbungen werden, sofern mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachweisen können, nach folgender Eignungsmatrix bewertet:
a) Zahl der vom Bewerber im Jahr 2021 betriebenen Netze, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.3.c) erfüllen 1.000 Punkte b) Summe der Netznutzer, die im Jahr 2021 über vom Bewerber selbst betriebene Stromnetze, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.3.c) erfüllen, versorgt wurden 1.000 Punkte.
c) Summe der Strommengen, die im Jahr 2021 in vom Bewerber selbst betriebenen Stromnetzen, die die Mindestanforderungen gemäß III.1.3.c) erfüllen, eingespeist und diesen entnommen wurden 1.000 Punkte.
Der Bieter mit dem jeweils höchsten Wert erhält die höchste Punktzahl. Bei Bietern mit niedrigeren Werten wird der Wert durch den jeweiligen Höchstwert geteilt und mit der maximal erreichbaren Punktzahl multipliziert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von fünf Jahren kann der Auftraggeber den Auftrag einseitig um fünf Jahre verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Mindestumsatz von jährlich 500.000 €.
a) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
b) Vorliegen einer Genehmigung nach § 4 EnWG.
c) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte.
a) Personelle Ausstattung:
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) 3 dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter oder regelmäßig zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern, die gemäß VDE- Anwendungsregel VDE-AR-N 4001 (S 1000) bzw. DVGW-Arbeitsblatt G1000 qualifiziert sind, und zwar mit Darstellung der entsprechenden Qualifikation. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden.
b) Bewerber verfügt über mindestens eine § 4 EnWG-Genehmigung.
c) Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden vom Bewerber selbst erbrachten oder im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stehenden Referenzen mit folgenden Eigenschaften: Betrieb eines Stromnetzes der öffentlichen Versorgung mit Genehmigung nach § 4 EnWG.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Vertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 17 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Auch nachgeforderte Unterlagen können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führt dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die gesamte weitere Kommunikation mit der Vergabestelle.
Es werden nur die dem Angebotsvordruck beigelegten, im Übrigen werden k e i n e Formulare zur Verfügung gestellt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Angaben zum Ablauf des VgV-Verfahrens, auch des Teilnahmewettbewerbs, entnehmen Sie bitte auch Teil A. Verfahrensbedingungen. Die auf der Internetseite eingestellten weiteren Ausschreibungsunterlagen (Teil B. Leistungs- und Projektbeschreibung samt Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck samt Anlagen) sind vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, mit Ausnahme der Unterlage Teil A. Verfahrensbedingungen mit Eignungs- und Wertungsmatrix noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Die Kommunikation erfolgt in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform.
Es werden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Die Unternehmen Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin und die Energienetze Berlin GmbH waren bei dem Projekt im Vorfeld beratend tätig, insbesondere im Rahmen des Forschungsprojektes „FUBIC-All-Electricitiy-Realisation“. Alle für die hiesige Ausschreibung relevanten Arbeitsergebnisse sind den Vergabeunterlagen (Teil B – Leistungsbeschreibung) als Anlage beigefügt. Nach Auffassung der Vergabestelle sind damit alle Arbeitsergebnisse transparent. Wettbewerbsvorteile für die genannten Unternehmen bestehen nicht. Diese können sich damit nach Auffassung der Vergabestelle für das hiesige Verfahren bewerben, ohne dass dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.