Ehemaliges Gaswerk Köpenick Sanierung und Umbau von einem denkmalgeschützten Gebäude für Schulnutzung und Gemeinbedarf Stellingdamm 15, 12555, Berlin Treptow-Köpenick Referenznummer der Bekanntmachung: GBK 22-08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ehemaliges Gaswerk Köpenick Sanierung und Umbau von einem denkmalgeschützten Gebäude für Schulnutzung und Gemeinbedarf Stellingdamm 15, 12555, Berlin Treptow-Köpenick
Generalplanerleistungen: Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Haus 5
Generalplanerleistungen: Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Haus 5
In Anbetracht der POS 3.6.14 bzgl. der Überwachung der Mängelnachverfolgung kann sich der End-termin verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben mit dem Angebot allgemeine Unternehmensdaten (u.a. Bezeichnung, Rechtsform, Sitz, ggf. verantwortliche Niederlassung, Ansprechpartner, Kontaktdaten) anzugeben. Mit dem Angebot haben die Bewerber zu erklären, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der zu vergebenden Leistungen erfüllen, insbesondere die notwendige Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen. Die nach dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bereits mit dem Angebot (nicht erst auf Verlangen) einzureichen.
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Mit dem Angebot haben die Bewerber einen aktuellen Auszug aus dem für sie einschlägigen Handels- oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) sowie im Falle von Personengesellschaften (z.B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform vorhanden) oder (bei fehlender Registerpflicht) eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Rechtsform, den Inhabern/Gesellschaftern und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen.
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Mit dem Angebot haben die Bewerber als vorläufigen Eignungsnachweis eine ausgefüllte Eigener-klärung zur Eignung (s.o.) vorzulegen. Darin sind u.a. Angaben zu machen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (u.a. zu Insolvenz/Liquidation, schweren Verfehlungen oder Verurteilungen, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Korruptions-, Wettbewerbs-, Gewerbe- und Bundeszentralregister).
Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z. B. Führungszeugnisse für Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen, Bescheinigungen der zuständigen Stellen wie Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenos-senschaft, behördliche und gerichtliche Entscheidungen über Straf- oder Ordnungswidrigkeitsver-fahren, öffentliche Auftraggeber früher ausgeführter öffentlicher Aufträge/Konzessionen). Die Auf-traggeberin behält sich zudem vor, Auszüge aus einschlägigen Registern und Sanktionslisten (u.a. Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, Korruptionsregister, EU-Finanz-Sanktionsliste) ein-zuholen.
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Für die Ausführung der Leistung müssen ausländische Unternehmen, soweit sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, bei der für die Arbeiten zuständigen deutschen Berufs-genossenschaft angemeldet sein, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist das Unternehmen aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat es dies mit dem Angebot anzugeben und auf gesondertes Verlangen durch eine Bescheinigung der deutschen Be-rufsgenossenschaft zu belegen.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3).
Die Bewerber müssen die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Auf-tragsausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach der Einschätzung der Auftraggeberin keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderlichen Kapazitäten/Ressourcen und Mittel verfügen, um ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen.
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Die Bewerber haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen (Begutachtungs-, Planungs- und/oder Projektmanagementleistungen im Bereich Hochbau) und zu einer Betriebshaftpflichtversicherung zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen (z. B. Jahresabschlüsse, Versicherungsnachweise) zu verlangen.
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Beachte Ziffer III.1.1) zum Vorlagezeitpunkt mit dem Angebot. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3).
Der Umsatz der Unternehmen mit vergleichbaren Leistungen (s.o.) muss im Durchschnitt der ver-gangenen drei Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr betragen haben. Als Um-satz der Unternehmen gelten nur solche Leistungen, die sie selbst im eigenen Unternehmen oder zusammen mit Unterauftragnehmern erbracht haben, nicht dagegen Umsätze, die in einer Arbeits-gemeinschaft von anderen Unternehmen/Mitgliedern erbracht wurden.
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Im Falle einer kürzeren Geschäftstätigkeit (Gründung vor weniger als 3 Jahren) ist die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf andere geeignete Weise (z.B. Eigenkapital, Eignungsleihe, Patronatserklärung der Muttergesellschaft o.ä.) nachzuweisen. Im Falle einer Eig-nungsleihe sind § 47 VgV sowie die Hinweise in Ziffer IV.3) zu beachten.
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Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Ver-mögensschäden) mit einer zweimal jährlichen Maximierung gefordert. Im Falle einer Bewerberge-meinschaft ist eine entsprechende Projektversicherung oder eine entsprechende Versicherung für alle Mitglieder nachzuweisen. Im Falle einer Unterauftragsvergabe muss sich die Versicherung auch auf die Unterauftragnehmer erstrecken, andernfalls ist eine entsprechende Versicherung der Unterauftragnehmer nachzuweisen. Entsprechende Versicherungsnachweise (Versicherungspolice bzw. -urkunde oder Bestätigung des Versicherers, nicht des Maklers) sind auf Verlangen der Auf-traggeberin vorzulegen.
Die Bewerber müssen die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Auftrags-ausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach der Einschätzung der Auftraggeberin keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderlichen Kapazitäten und Ressourcen (insbesondere personelle Mittel sowie berufliche Fähigkeiten und Er-fahrungen) verfügen, um den Auftrag ordnungs- und vertragsgemäß sowie zeit- und qualitätsgerecht auszuführen.
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Die Bewerber haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zum verfügbaren Fachpersonal vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nähere Angaben und Erläuterungen zu den für die Auftragsausführung verfügbaren Führungs- und Fachkräften (z.B. berufliche Lebensläufe, Beschäftigtenzahl des Unternehmens) zu verlangen. Für die zur Auftrags-ausführung vorgesehenen Führungs- und Fachkräfte sind auf Verlangen persönliche Daten (Name, Kontaktdaten, aussagekräftige berufliche Lebensläufe) und die erforderlichen Qualifikationsnach-weise vorzulegen.
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Im Falle einer Berufung auf Referenzen eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe) muss das andere Unternehmen als eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Leistungen ausführen, für die die Referenzerfahrung benötigt wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss dasjenige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, das über die geforderte Referenzerfahrung verfügt, dementsprechend zur Ausführung der Leistungen vorgesehen sein, für die diese Referenzerfahrung benötigt wird. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Leis-tungsanteile genauer zu erläutern.
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Sofern ein Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen des Auftrags an Unterauftragnehmer weiter zu vergeben, sind die hierfür vorgesehenen Leistungsanteile bereits im Angebot anzugeben. Im Übrigen gelten § 36 VgV und Art. 71 Richtlinie 2014/24/EU.
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Beachte Ziffer III.1.1) zum Vorlagezeitpunkt mit dem Angebot. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3).
Die Unternehmen müssen über mindestens drei Fachkräfte (inklusive Projektleiter/in) verfügen, die zur Ausführung des hier zu vergebenden Auftrags zur Verfügung stehen.
Mindestens zwei (von drei) der verfügbaren Fachkräfte (inklusive Projektleiter/in) müssen über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich Architektur- oder Bauingeni-eurleistungen nachweisen können.
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Die Vergleichbarkeit der (Mindest-)Referenzleistungen beurteilt die Auftraggeberin nach pflichtge-mäßem Ermessen. Eine Gleichheit des Referenzprojektes zum hier zu vergebenden Auftrag ist nicht erforderlich, es genügt eine Ähnlichkeit, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit für den hier zu vergebenden Auftrag eröffnet. Eine additive Kombination mehrerer Referenzprojekte ist für die Mindest-Referenzanforderungen nicht ausreichend. Es kommt auf ein vergleichbares Referenzprojekt an.
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Referenzleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber gleichzeitig aufzeigt, inwiefern auf andere Weise ge-währleistet ist, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit in deutscher Sprache (insbesondere im Umgang mit den Projektbeteiligten/Behörden) und mit den nötigen Kenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit dem in der Bundesrepublik geltenden Recht (insbesondere Bau- und Verwaltungsrecht) besteht.
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Der Bieter muss den Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach der Bauordnung Berlin erfüllen.
Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ nach den Rechtsvorschriften des Her-kunftsstaates und sofern diese Berufsbezeichnung in dem Herkunftsstaat nicht gesetzlich geregelt ist, ein anerkennungsfähiger beruflicher Befähigungsnachweis gemäß Richtlinie 2005/36/EG (Be-rufsanerkennungsrichtlinie). Bei juristischen Personen genügt es, wenn der satzungsgemäße Unter-nehmenszweck Planungsleistungen zum Gegenstand hat und die Auftragsausführung von einer natürlichen Person verantwortet wird, die die vorstehende Voraussetzung erfüllt.
Es gelten besondere Vertragsbedingungen u.a. zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Be-kanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage ver-gangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Ver-tragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beab-sichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland