Stadtteiltreff_Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 10376_901_TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://big-bau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteiltreff_Tragwerksplanung
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein vorläufiges Nutzungskonzept bzw. ein Raumprogramm für den Stadtteiltreff in Glückstadt-Nord entworfen, welches Bestandteil im hochbaulichen Realisierungswettbewerb im Jahr 2021 war und somit Grundlage für die Planung und den Bau des Stadtteiltreffs ist.
Dem Entwurf des Wettbewerbssiegers liegen lt. Entwurfsverfasser folgende Überlegungen bzw. Angaben und Daten für das Neubauvorhaben zugrunde: Ein wirtschaftlicher Neubau ist durch eine einfache, eingeschossige Holzkonstruktion und eine Verglasung mit wiederholenden Formaten gegeben. Darüber hinaus wird auf ein Technikkonzept mit wenig Automatisierung und natürliche Be- und Entlüftungsmöglichkeiten gesetzt. Durch den Dachüberstand und die Pufferzone (Diele) nach Süd-Westen wird der sommerliche Wärmeschutz optimiert. Auch die direkte Lage im Park mit im Sommer verschattenden Bäumen erzeugt eine behagliche Raumatmosphäre. Durch die Holzkonstruktion, den Einsatz von Recyclingbaustoffen im Innenausbau, sowie das Gründach und den Einsatz von regenerativen Energien in der Gebäudetechnik entsteht ein nachhaltiger Neubau (vgl. Anlage 4.4.).
Laut Entwurfsverfasser liegen weiter folgende Daten zugrunde:
- Gebäudehöhe 4,40 m max. Höhe über Geländehöhe
- Anzahl Vollgeschosse: I
- Bebaute Grundstücksfläche 669 m²
Aufgrund des Wettbewerbsentwurfes wird von einer Nutzfläche oberirdisch von rd. 460 m² zuzüglich Außenflächen ausgegangen. Diese Angaben werden ebenso wie das Raumprogramm im Zuge der Planung der Architekten überprüft und konkretisiert. Ein aktueller Überarbeitungsstand der Planung liegt mit Stand 17.05.2022 anlässlich der Einreichung einer Bauvoranfrage durch den Bauherrn vor (vgl. Anlage 4.3).
Der Stadtteiltreff soll barrierefrei geplant werden. Es sind verschiedene Nutzungen für unterschiedliche Gruppen vorgesehen (u. a. Jugendraum, Bibliothek, Café, Fortbildungsräume, Beratungsräume). Der Neubau ist mindestens als Niedrigstenergiegebäude gemäß GebäudeEnergieGesetz (GEG) zu konzipieren.
Die politischen Gremien haben der Stadt den Auftrag erteilt, die Planungen bis zur Genehmigungsreife voranzubringen. Danach wird anhand der dann vorgelegten Kostenberechnung über weitere Schritte bzw. eine Realisierung erneut in den politischen Gremien beraten und entschieden.
Zu diesem Zweck beabsichtigt die BIG Städtebau GmbH, treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Glückstadt, im Auftrag der Stadt Glückstadt, Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau des Stadtteiltreffs auszuschreiben.
Parallel zu dieser Ausschreibung wird die Ausschreibung und Vergabe der technischen Ausrüstung für das Neubauvorhaben durchgeführt.
Königsberger Straße 18 25348 Glückstadt
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sollen die Planungsleistungen Tragwerksplanung für den Neubau des Stadtteiltreffs in Glückstadt vergeben werden.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. §§ 49-52 HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI sowie besondere Leistungen.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-6 sowie die vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-6 sowie der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936MB9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.