Technische Koordinierung KIS'M Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IVD31-01a-3

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/161470
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Koordinierung KIS'M

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IVD31-01a-3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356300 Technische Unterstützung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Förderprogramms „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Förderung für das Verbundvorhaben „KI-basiertes System für vernetzte Mobilität (KIS‘M)“ beantragt und bewilligt. Die bescheidmäßige Sicherung der finanziellen Mittel ist mit dem Förderkennzeichen 45AVF3001A dokumentiert inkludiert und erfasst alle bisherige Änderungsbescheide. Es handelt sich um Mittel in Höhe von 209.059,20 €. Die Erforderlichkeit der Beauftragung eines externen Dienstleisters für die technische Koordination und dessen Notwendigkeit für die Projektentwicklung ist damit gewährleistet. Zur Umsetzung des Projektes wird daher die technische Koordination durch einen externen Dienstleister ausgeschrieben. Der genaue Inhalt und Umfang dieser Unterstützungsleistungen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02 des Leistungsvertrages) zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Förderprogramms „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Förderung für das Verbundvorhaben „KI-basiertes System für vernetzte Mobilität (KIS‘M)“ beantragt und bewilligt. Die bescheidmäßige Sicherung der finanziellen Mittel ist mit dem Förderkennzeichen 45AVF3001A dokumentiert inkludiert und erfasst alle bisherige Änderungsbescheide. Es handelt sich um Mittel in Höhe von 209.059,20 €. Die Erforderlichkeit der Beauftragung eines externen Dienstleisters für die technische Koordination und dessen Notwendigkeit für die Projektentwicklung ist damit gewährleistet. Zur Umsetzung des Projektes wird daher die technische Koordination durch einen externen Dienstleister ausgeschrieben. Der genaue Inhalt und Umfang dieser Unterstützungsleistungen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02 des Leistungsvertrages) zu entnehmen.

Zu I.3) Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).

Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.

Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Qualitätskriterium: Spezifisches Knowhow - Personal-Knowhow / Gewichtung: 26
Qualitätskriterium - Name: 2. Qualitätskriterium: Spezifisches Knowhow - Besondere Form der Zusammenarbeit / Gewichtung: 26
Qualitätskriterium - Name: 3. Qualitätskriterium: Spezifische Betreuungsform - Verfügbarkeit vor Ort / Gewichtung: 8
Kostenkriterium - Name: 1. Preiskomponente: Pauschale für alle Arbeitspakete / Gewichtung: 35
Kostenkriterium - Name: 2. Preiskomponente: Regiestundensatz / Gewichtung: 5
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Alle Teile der Vergabeunterlagen sind verbindlich und entfalten die darin vorgesehenen Rechtsfolgen, die u. a. auch zum Ausschluss eines Angebots führen können bzw. müssen.

Teilangebote sind nicht zugelassen. Bei der Leistungsart wird bei Aufteilung in Teillosen von massivem Qualitäts- und Informationsverlust bei der Leistungserbringung ausgegangen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden.

Details siehe Auftragsunterlagen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung,

— dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten:

a) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

b) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),

c) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG),

d) gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG),

e) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

— dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,

— zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(BerlAVG)),

— gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).

Details siehe Auftragsunterlagen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung Umsatz:

Der Bieter muss einen spartenspezifischen Mindestumsatz (Honorare) von 300.000 € netto für vergleichbare Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung im Zeitraum der letzten 24 Monate nachweisen, zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt / Monat der Einleitung des Vergabeverfahrens. Nicht berücksichtigt werden Durchlaufkosten aller Art wie Drittkosten etc.

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Mindestanforderung Kapazität:

Gesamtanzahl der angestellten Einzelpersonen (auch nichtangestellte Geschäftsführer oder Inhaber der Unternehmen der Bietenden, sofern diese operativ tätig sind) in den letzten 36 Monaten, zurückgerechnet ab Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens / Versendung der Bekanntmachung) mit spezifischen Qualifikationen für das erforderliche Auftragsspektrum:

2 Personen

Diese Personen müssen als Schlüsselpersonen für die Betreuung des Auftraggebers folgende Funktionen abdecken: Mindestens 1 Person als Senior-Consultant (Projektleitung) und mindestens 1 Person als Junior-Consultant. Ein Senior Consultant ist jeweils mindestens mit 10 Jahren leistungsspezifische Berufserfahrung anzubieten. Ein Junior Consultant ist mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung anzubieten.

Gesamtanzahl der Schlüsselpersonen in den letzten 36 Monaten (zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens):

2 Personen mit spezifischen Qualifikationen für das erforderliche Auftragsspektrum.

Mindestens 2 Personen davon müssen als Schlüsselpersonen für die Betreuung des Auftraggebers folgende Funktionen abdecken:

Mindestens 1 Person als Senior-Consultant (Projektleitung) und mindestens 1 Person als Junior -Consultant. Ein Senior Consultant ist jeweils mindestens mit 10 Jahren Berufserfahrung anzubieten. Ein Junior Consultant ist mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung anzubieten.

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Mindestanforderung Referenzen:

Darstellung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, wobei der Betreuungszeitraum beim jeweiligen Referenzprojekt innerhalb der letzten 2 Jahre (2019 bis 2021) gelegen haben muss. Bietende haben ihre Vorerfahrungen im Zusammenhang mit diesen Referenzprojekten darzustellen. Hierzu sind von dem Bietenden entsprechende Referenzen aus den letzten 2 Jahren mit dem Angebot einzureichen. Die Eignung in diesem Kompetenzfeld gilt als zwingend erforderlich für eine Zulassung. Alle Angaben sind mit den verbindlichen Ausführungen darzustellen bzw. zu erfassen. Die Referenzprojekte dürfen auch laufende Projekte sein, die eine Vertragsdauer von mindestens 24 Monaten aufweisen.

Die Referenzprojekte müssen eine vergleichbare Betreuungsleistung entsprechend der Arbeitspakete gemäß Leistungsbeschreibung betreffen. Der Umfang der Betreuungsleistung von einem dieser Referenzprojekte muss jährlich mindestens 50.000 € netto sein. Weiterhin sind durch den Bietenden die fachlichen Referenzen auf dem Themenfeld bzw. der Erstellung vergleichbarer Aufgaben nachzuweisen. Entsprechend bearbeitete Projekte / Vorhaben oder ähnliches sind für den Auftraggeber prüfbar darzustellen (inkl. Auftraggeber, Volumen und Aufgabengebiet des Bietenden). Die Eignung in diesem Kompetenzfeld gilt als zwingend erforderlich für eine Zulassung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen

- Erklärung, dass der Bewerber die für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung Haftpflichtversicherung / Vermögensschadenshaftpflicht:

500.000 € netto Deckungssumme p.a. Es ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenshaftpflichtversicherung),

die den Umfang der Beratungsleistung inhaltlich abdeckt) über 500.000,00 € netto erforderlich. Bei Bietergemeinschaften sind die Versicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammenzuzählen. Bei Einsatz eines eignungsleihenden Nachunternehmers gilt die kumulierte Versicherungssumme.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBl. für Berlin vom 30. April 2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/12/2022
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/12/2022
Ortszeit: 15:30
Ort:

Preise aus den Angeboten werden nicht bekannt gegeben, da dies Geschäftsinteressen der Bieter beinträchtigen kann. Nur die Gesamtpunktzahl des erfolgreichen Angebots wird im Sinne der Transparenz bekannt gegeben.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Schlusstermin für Rückfragen: 18.11.2022, 15:00Uhr

Beantwortung von Rückfragen bis: 25.11.2022

Der geschätzte Auftragswert wurde vom Auftraggeber vor Durchführung des Vergabeverfahrens gemäß § 3 VgV sachkundig ermittelt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung ist hier der Tag der Absendung der Bekanntmachung. Grundlage für die Berechnung ist der Netto-Gesamtwert, der vom Auftraggeber voraussichtlich zu zahlen sein wird. Bei dieser Berechnung wird gemäß Punkt 1.2 und 1.3 der Verfahrensbedingungen der geschätzte Gesamtwert aller Leistungen des Vorhabens berücksichtigt, inkl. etwaiger Vertragserweiterungen, die in der Ausschreibung ausdrücklich vorgesehen sind.

Der Auftraggeber hat Schätzungen vorgenommen, Fördermittel dafür gesichert und schätzt derzeit den Auftragswert wie folgt:

1. Unterstützungsleistungen für technische Koordination laut Leistungsbeschreibung bis 30.06.2024: 209.059,20 € brutto

2. Vorbehaltlich Änderung finanzieller / zugesicherter Mittel wird bereits jetzt ausdrücklich festgehalten, dass eine rein wertmäßige Erweiterung der Arbeitspakete bis 25% des Schätzwerts (43.920 € netto) zulässig ist. Dies ist nur aus vergabetechnischer Sicht eine Vorsichtsmaßnahme. Diese Mittel sind keinesfalls fördertechnisch genehmigt. Sollte eine solche Erweiterung fördertechnisch stattfinden, wird hiermit die zulässige Überschreitung der De-Minimis-Regelung des § 132 Abs 3 GWB geregelt (weil durch die Erweiterung der Wert der Änderung mehr als 10 % des ursprünglichen Auftrags ausmacht und somit 25% darstellt). Diese Vertragsänderungsklausel darf künftig auch ohne neue Ausschreibung in Anspruch genommen werden, weil die Voraussetzungen dazu (Art und Umfang der in Betracht kommenden Änderung) festgelegt sind.

a) Art: Gegenstand der Leistungen dürfen die Arbeitspakete der Leistungsbeschreibung sein

b) Umfang: max. 25 % des geschätzten Auftragswertes

In o.g. Auftragswert sind die unter Punkt 1.3 der Verfahrensbedingungen angeführten Bereiche noch nicht erfasst, da diese später Gegenstand einer Verhandlung werden dürfen, Umfang noch unbekannt. Die Zulässigkeit solcher Erweiterungen ist bereits durch § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV gedeckt, bzgl. Umfang wird eine Einschränkung vorgenommen. Solche Erweiterungen sind keine wesentliche Änderung des Vertrags im Sinne des § 132 GWB, weil sie im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV als zulässig angesehen werden und schon jetzt angegeben wird, dass der Umfang solcher Änderungen bis 30 % des gesamten geschätzten Auftragswertes (somit jährlich und für maximal 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages) betragen darf.

Zu III.1) Teilnahmebedingungen:

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Bescheinigungen und Einzelnachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2022