Sicherheitsstromquelle, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 006-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsstromquelle, Sedanstraße 16-18
Für das MIN -Forum ist bei Ausfall der Allgemeinstromversorgung als Sicherheitsstromquelle ein mindestens 3.000 kVA Notstromdieselaggregat vorgesehen, welches auf eine Tragrahmen mit Dämpfern und auf einem Maschinenfundament montiert und über die Einbringöffnung in der Decke des Campusbandes im Notstromdieselaggregat-Raums erfolgreich eingebracht werden soll. Ergänzend eine USV mit unterbrachten zwei redundante Online-Anlagen, Batteriezentralen und mit einer Leistung von ca. 500kVA hergestellt werden, die eine Pufferzeit von ca. 5 Minuten leistet.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- Grobmassen
- Dieselaggregat 3000kVA, 1 Stk.
- Aggregatezusammenbau und Werksabnahme, 10 Stk.
- Redundanter Anlasser, 1 Stk.
- Notstrom- Schaltanlage, 1 Stk.
- Notstrom- Schaltanlage- Lastteil, 1 Stk.
- Tagestank NEA 990 Liter, 1 Stk.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: nach bes. schriftl. Auff.; spätestens 30 Werktage nach Auftragserteilung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsstromquelle, Sedanstraße 16-18
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind keine Angebote eingegangen.
Die Ausschreibung war nach § 17 EU Abs. 1 Nr.1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]