Handwerkskammer Berlin: Lieferleistungen für die Digitalisierung der Ausstattung im BTZ Berlin, Fachbereich Elektronik und Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: HWK Berlin FB Elektronik und Elektrotechnik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hwk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Handwerkskammer Berlin: Lieferleistungen für die Digitalisierung der Ausstattung im BTZ Berlin, Fachbereich Elektronik und Elektrotechnik
Die Handwerkskammer Berlin beabsichtigt, den Ausbildungsbetrieb im Fachbereich Elektronik und Elektrotechnik weiter zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund schreibt die Handwerkskammer Berlin Lieferleistungen (Geräte, Ausstattungsgegenstände etc.) für die Modernisierung der Ausstattung im BTZ Berlin Elektronik und Elektrotechnik aus.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung der im jeweiligen Los gegenständlichen Geräte bzw. Ausstattungsgegenstände:
- Los 1 Multi-Touch-Displays 86" mit Zubehör, Installation
- Los 2 Mini-PC, Monitore, Tastaturen und Mäuse
Multi-Touch-Displays 86" mit Zubehör, Installation
Mehringdamm 14 10961 Berlin
Leistungsgegenständlich sind Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme der 4 Stück Multi-Touch-Displays.
Die Multi-Touch-Displays sind innerhalb von 6 Monaten ab Auftragserteilung zu liefern und in Betrieb zu nehmen.
Mini-PC, Monitore, Tastaturen und Mäuse
Mehringdamm 14 10961 Berlin
Leistungsgegenständlich ist die Lieferung von:
- 37 Stück Mini-PC
- 37 Stück Tastaturen und Mäuse
- 33 Stück Monitore 24"
Liefertermin: Innerhalb von 3 Monaten nach Auftragseingang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister.
(4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie
der Berufsgenossenschaft,
(6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
(7) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer,
(8) Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf eines oder mehrere oder alle Lose:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2019-2021, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
(2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssumme pro Schadensfall.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(3) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(4) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019-2021 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf eines oder mehrere oder alle Lose:
(1) Eigenerklärungen über das Vorliegen von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe über mit dem Ausschreibungsgegenstand des jeweiligen Loses vergleichbare Lieferleistungen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen:
(2) eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist
vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssumme pro Schadensfall.
(2) Der Auftragnehmer hat - soweit zutreffend - die Anforderungen der Abschnitte 3 bis 4 des BerlAVG zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6HVX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland