Anlage zur physikalischen Gasphasenabscheidung (PVD) Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_ISDM-2022-0003

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 200-568321)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpsd.mpg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.mpg.de/de/einkauf/beschafferprofil

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anlage zur physikalischen Gasphasenabscheidung (PVD)

Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_ISDM-2022-0003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42990000 Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anlage zur physikalischen Gasphasenabscheidung (PVD)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 200-568321

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 14/11/2022
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:
Tag: 27/12/2022
muss es heißen:
Tag: 31/01/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 14/11/2022
Ortszeit: 15:00
muss es heißen:
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 15:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Es wurden folgende Anlagen geändert bzw. ergänzt:

A-03_Kaufvertrag, hier die Zahlungsbedingungen:

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen leistet der Auftraggeber unter Zugrundelegung des Meilenstein- und Terminplans (Anlage 2) Zahlungen gegen jeweilige Rechnung des Auftragnehmers wie folgt:

Voraussetzung/ Betrag

(1.1) Inkrafttreten des Vertrages €(50 %),--

(1.2) Vollständige Lieferung, CE-Kennzeichnung €(40 %), -

(1.3) Inbetriebnahme, Endabnahme, Schulungen €(10 %),--

Die Zahlung nach § 5 (1.1) kann nur geleistet werden gegen Gestellung einer Anzahlungsbürgschaft in entsprechender Höhe; die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch, zeitlich unbefristet und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer europäischen Bank oder einem in der EU zugelassenen Kreditversicherer ausgestellt sein. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft er-folgt mit der Vollständigen Lieferung nach § 5 (1.2).

(2) Alle prüffähigen und den Anforderungen des § 14 UStG entsprechenden Rechnungen des Auftragnehmers sind binnen 30 (dreißig) Tagen nach Eingang beim Auftraggeber und Erfüllung der Voraussetzungen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Eventuelle Avalprovisionen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.