Dienstleistungen von Übernchtungshotels Hamburg 2022-66
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen von Übernchtungshotels Hamburg 2022-66
In der gesamten Region Nord werden insgesamt ca. 165 Seminare geplant, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2024 und 2025 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/Rahmenvertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten sowie die gastronomische Versorgung dieser Personen gewährleistet.
Da sich die Schulungsstätte der Auftraggeberin, die BGW Akademie Hamburg, in der Pappelallee 33, 22089 Hamburg Wandsbek befindet, wird ein Übernachtungshotel in einem der nahe gelegenen Stadtteile gesucht. Je schneller das Hotel von der Akademie Hamburg aus erreichbar ist (zu Fuß, per PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln), desto mehr Punkte werden während des Bewerbungsverfahrens für dieses Übernachtungshotel vergeben.
In der gesamten Region Nord werden insgesamt ca. 165 Seminare geplant, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2024 und 2025 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/Rahmenvertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten sowie die gastronomische Versorgung dieser Personen gewährleistet.
Da sich die Schulungsstätte der Auftraggeberin, die BGW Akademie Hamburg, in der Pappelallee 33, 22089 Hamburg Wandsbek befindet, wird ein Übernachtungshotel in einem der nahe gelegenen Stadtteile gesucht. Je schneller das Hotel von der Akademie Hamburg aus erreichbar ist (zu Fuß, per PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln), desto mehr Punkte werden während des Bewerbungsverfahrens für dieses Übernachtungshotel vergeben Es wird dementsprechend ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/Rahmenvertragspartner gesucht. Die Bieterin/der Bieter/die Bietergemeinschaft kann nur dann ein Angebot abgeben, wenn das Hotel der Bieterin/des Bieters/der Bietergemeinschaft in diesem PLZ-Bereich liegt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zunächst auf die Jahre 2024 und 2025 begrenzt. Die Auftraggeberin behält sich im Sinne einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption vor, den jeweiligen Rahmenvertrag ab 2025 jeweils um ein Jahr max. bis 2027 zu verlängern
Die Auftraggeberin behält sich im Sinne einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption vor, den jeweiligen Rahmenvertrag ab 2025 jeweils um ein Jahr max. bis 2027 zu verlängern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen aktuellen Auszug abrufen.
3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder bestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Die Bieterin oder der Bieter hat mit ihrem bzw. seinem Angebot die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat die Bieterin oder der Bieter - unter Verwendung der Formblätter in Anlage 3 und 4 - nachfolgend genannte Angaben, Erklärungen und Nachweise ihrem/seinem Angebot beizufügen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind oder die Auftraggeberin Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
1 Persönliche Lage Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von der Bieterin bzw. dem Bieter mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1.1 Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung der Bieterin/des Bieters/der Bietergemeinschaft. Die Bieterin oder der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson nebst Stellvertreterin oder Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben.
1.2 Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art die Bieterin oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
1.3 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach der vorgenannten Vorschrift bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin eine Prüfung entsprechend der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5, 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Ferner ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Sollten die dort genannten Ausschlussgründe bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, die eine Entscheidung der Auftraggeberin über den fakultativen Ausschluss ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach §§ 123, 124 GWB bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
1.4 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungen-gesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei der Bieterin/beim Bieter/beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietenden mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
2.1 Angaben zum Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls die Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre umfasst, ist der Gesamtumsatz (netto) für jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
2.2 Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto), die insgesamt mit vergleichbaren Leistungen der Ausschreibung (wie Übernachtung und Verpflegung) generiert wurden. Falls die Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre umfasst, sind Umsätze (netto) mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, für jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
„Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind die Zurverfügungstellung Zimmerkontingenten für Übernachtungsgäste mit Frühstück und Abendessen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietenden mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1 Darstellung der Anzahl von Übernachtungszimmern (aufgeteilt in Einzel- und Doppelzimmer);
Darstellung der vorhandenen gastronomischen Einrichtungen (bspw. Frühstücksraum, Restaurant, Bar) mit Anzahl der jeweiligen Tische/Sitzmöglichkeiten, die zur Bewirtung geeignet sind.
2 Darstellung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (nur Leistungen, die nach dem 01.10.2019 erbracht wurden/werden), bei denen Leistungen ausgeführt wurden und/oder werden, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind die Zurverfügungstellung von Zimmerkontingenten für Übernachtungsgäste einschließlich deren Frühstück und Abendessen. Die Darstellung der Referenzen wird im Rahmen eines Vor-Ort-Termins durch ein Gremium der Auftraggeberin (siehe Erläuterung unter 5.2 Zuschlagskriterium „Qualität der Leistung“) eingefordert. Die Darstellung der Referenzen muss daher nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht, sondern für den Vor-Ort-Termin im Haus vorbereitet und vorgehalten werden.
Die Darstellung jeder Referenz muss folgenden Inhalt haben:
- Name und Adresse der Auftraggeberin/des Auftraggebers,
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Umfang der erbrachten Leistungen (Anzahl der Übernachtungsgäste).
Die Darstellung von mindestens zwei Referenzen mit den vorgenannten Angaben ist eine Mindestanforderung. Wird diese nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis:
Die Angaben der Bietenden zu den Referenzen sind nach den Datenschutzgesetzen absolut vertraulich zu behandeln. Sie werden ausschließlich für die Bewertung und Auswahl der Bietenden im Rahmen des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens und zur Prüfung der Leistungsfähigkeit verwendet. Alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden streng eingehalten. Eine Weitergabe an Dritte durch die Auftraggeberin ist ausgeschlossen.
Zudem können die Bietenden geheimhaltungsbedürftige Angaben in ihren Angebotsunterlagen durch Anbringen des Wortes „geheim“ o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter anbringen (vgl. Ziff. 5, Anlage 6 in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
3 Benennung einer Person, die im Falle der Auftragserteilung als feste Ansprechperson für die Auftraggeberin zur Verfügung steht sowie deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter jeweils mit Erklärung zur beruflichen Qualifikation. Die Erklärung muss sowohl für die Ansprechperson als auch für die Stellvertreterin/den Stellvertreter Folgendes beinhalten:
- Angaben dazu, auf welchen Kommunikationswegen (Telefon, Fax, E-Mail, Post) und zu welchen Zeiten (zum Beispiel 8:00 bis 17:00 Uhr) die vorgesehene feste Ansprechperson und die Stellvertreterin/der Stellvertreter für die Auftraggeberin erreichbar sind.
- Angaben zur Ausbildung, ggf. Zusatzausbildung und beruflichen Qualifikation.
4 Erklärung zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls die Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre umfasst, ist die Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit aufzuführen.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen.
1. Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind nähere Angaben zu machen.
- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist der Nachweis zu führen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind nähere Angaben zu machen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen
- dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 AÜG mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
2. Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Russlandbezügen gemäß Art. 5k Abs. 1 VO EU 2022/576.
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht bieteröffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.
2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.
5. Der/die Bietende, im Fall einer Bietergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, erklären oder legen dar, dass die Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen;
- die gemäß Ziffer III.1.2) und/oder Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III.2. 2) Nr. 1 dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de