Sicherheitsdienstleistungen für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs Referenznummer der Bekanntmachung: ZVST 2022/067
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/kmv/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs
Rahmenvertrag über diverse Sicherheitsdienstleistungen/Wachdienste für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV)
Die Ortsbesichtigungen sind bis zum 09.09.2022 anzumelden und für den Zeitraum vom 13.09.2022 bis 15.09.2022 geplant.
Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin Olbendorfer Weg 70 13403 Berlin, Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin Lindenberger Weg 69 13125 Berlin
Sicherheitsdienstleistungen/Wachdienste, d. h. Pfortendienste, Begleitung und Objektstreife an den beiden Standorten des KMV in Berlin Reinickendorf (I.-VII. Abteilung für forensische Psychiatrie) und Berlin Buch (II. und IV. Abteilung für forensische Psychiatrie)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird. Die Gesamtvertragslaufzeit beträgt 48 Monate und bedarf keiner weiteren Kündigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswertes wird verzichtet, da der Auftragswert gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis eingestuft wird. Darüber hinaus könnte die Bekanntgabe des Gesamtpreises Rückschlüsse auf die Kalkulation des bezuschlagten Unternehmens erlauben, welche den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Geheimwettbewerbs zuwiderlaufen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676MEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).