Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen für den Europäischen Sozialfond in Hamburg für den Zeitraum 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001171
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen für den Europäischen Sozialfond in Hamburg für den Zeitraum 2023-2027
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die risikobasierte Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2021 bis 2027 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie der REACT EU Vorhaben der Förderperiode 2014-2020 für die Prüfungsjahre 2022 bis 2023. Rechtsgrundlage ist Art. 74 der VO (EU) 2021/1060 bzw. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. EU (VO) 2020/2221. Außerdem umfasst die zu beauftragende Leistung die Prüfung der Ausgaben für Technische Hilfe für das Jahr 2022.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die risikobasierte Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2021 bis 2027 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie der REACT EU Vorhaben der Förderperiode 2014-2020 für die Prüfungsjahre 2022 bis 2023. Rechtsgrundlage ist Art. 74 der VO (EU) 2021/1060 bzw. Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. EU (VO) 2020/2221 . Außerdem umfasst die zu beauftragende Leistung die Prüfung der Ausgaben für Technische Hilfe für das Jahr 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen für den Europäischen Sozialfond in Hamburg für den Zeitraum 2023-2027
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da zu der genannten Ausschreibung kein Angebot einging, wird die Ausschreibung gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben. Es fand eine Neuausschreibung der Leistung statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.