Betriebsunterstützung für das E-Mail- und Groupwaresystem beim Deutschen Bundestag Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-070-14-IT1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung für das E-Mail- und Groupwaresystem beim Deutschen Bundestag
Betriebsunterstützung für das E-Mail- und Groupwaresystem beim Deutschen Bundestag
Berlin-Mitte
Die Auftraggeberin (AG) betreibt ein E-Mail- und Groupwaresystem, das im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht: -Open-Source E-Mailsysteme (Postfix und Dovecot für die Protokolle SMTP und IMAP), -MS-Exchange Groupware. Derzeit gibt es zusätzlich zu den Exchange-Postfächern auch einen Restbestand an Kopano-Postfächern. Die Kopano-Software kommt jedoch nur noch für eine Übergangszeit zum Einsatz. Der Abschluss der Migration der noch vorhandenen Kopano-Postfächer nach Exchange ist bis Ende 2022 geplant. Gegenstand des Vertrages ist die Betriebsunterstützung für das Open-Source System. Die Betriebsunterstützung beinhaltet den technischen Support, die Pflege, die Unterstützung zur Weiterentwicklung des Systems sowie die Updates der zentralen Systeme (Linux-Distributionen und alle Serveranwendungen). Ziel der Ausschreibung ist die Sicherstellung der Verfügbarkeit des E-Mailsystems, ein-schließlich der Unterstützung bei allgemeinen Betriebsaufgaben, der notwendigen Anpassungen der Systemkonfiguration unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsaspekte sowie der Mitarbeit bei der Konzeption zukünftiger Hard- und Software-Strukturen. Die im Wirkbetrieb auftretenden Probleme des E-Mailsystems, die gefundenen Lösungen sowie die generellen Änderungen des Systems sind vom Auftragnehmer (AN) laufend zu dokumentieren. Folgende Dienstleistungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung: -Betriebsunterstützung für MS-Exchange-Groupware, -Pflege beziehungsweise Instandhaltung der Serverhardware, -Pflege beziehungsweise Instandhaltung der Netzwerkkomponenten, -Pflege beziehungsweise Instandhaltung der VMware, -Betrieb des Storage-Systems (NetApp) inklusive Backup, -Support der Firewall, -Betrieb der zentralen Verzeichnisdienste Open-LDAP und Active Directory (AD).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsunterstützung für das E-Mail- und Groupwaresystem beim Deutschen Bundestag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vohburg
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85088
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.