BMS: Bek verg Auftr Referenznummer der Bekanntmachung: 21-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Abschnitt II: Gegenstand
BMS: Bek verg Auftr
In den Niederlassungen der Autobahn GmbH sind aktuell zehn verschiedene Baustellenmanagementtools im Einsatz. Dies hat zur Folge, dass in manchen Niederlassungen neben den Baustellemanagementtools zusätzliche Baustellentools vorhanden sind, um alle Prozesse im Baustellenmanagement vollziehen zu können. Da zwischen den Baustellenmanagementtools und den sonstigen Baustellentools in der Regel keine Kompatibilität und/oder Schnittstellen vorhanden sind, sind für die vollständige Erfassung einer Baumaßahme händische Eingaben in bis zu drei verschiedenen Systemen vorzunehmen. Zur Vermeidung
von Qualitätseinbußen und Eingabeaufwänden soll das ausgeschriebene Baustellenmanagementsystem der Autobahn GmbH ein umfangreiches Tool werden - von der Arbeitsstellenplanung, über die Anordnung von Arbeitsstellen bis zur Weitergabe der Baustelleninformationen an weitere Anwendungen, z.B. an die Autobahn App, das GST-Tool oder den MDM.
In den Niederlassungen der Autobahn GmbH sind aktuell zehn verschiedene Baustellenmanagementtools im Einsatz, diese Tools variieren in ihrem Funktionsumfang teils sehr erheblich - von alt und
rudimentär bis modern und komplex. Dies hat zur Folge, dass in manchen Niederlassungen neben den rudimentären Baustellemanagementtools weitere Baustellentools vorhanden sind, um alle Prozesse im Baustellenmanagement vollziehen zu können. Da zwischen den Baustellenmanagementtools und den sonstigen Baustellentools in der Regel keine Kompatibilität und/oder Schnittstellen vorhanden sind, sind für die vollständige Erfassung einer Baumaßahme händische Eingaben in bis zu drei verschiedenen Systemen vorzunehmen. Die Qualität der betroffenen Geschäftsprozesse büßt infolge der Menge an Tools, der
unterschiedlichen Datenformate und Schnittstellen sowie der vielfachen und händischen Eingabe massiv ein.
Das Baustellenmanagementsystem der Autobahn GmbH soll ein umfangreiches Tool werden - von der Arbeitsstellenplanung, über die Anordnung von Arbeitsstellen bis zur Weitergabe der Baustelleninformationen an weitere Anwendungen, z.B. an die Autobahn App, das GST-Tool oder den MDM. Drei wesentliche Treiber lassen sich für ein Baustellenmanagementsystem identifizieren:
- Ein System für die Autobahn GmbH mit entsprechenden Nutzungsrechten
- Vereinfachung und Vereinheitlichung der Geschäfts-/Genehmigungs-)Prozesse im Baustellenmanagement
und
- bessere und vereinheitliche Planung von Arbeitsstellen unter Berücksichtigung verkehrlicher Aspekte: weniger Verkehrsstau, weniger Unfälle, schnellere Bauzeit.
Die Rahmenvereinbarung kann maximal sechsmal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Softwareentwicklung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6DWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor
derVergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.