BMS: Bek verg Auftr Referenznummer der Bekanntmachung: 21-06

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de/die-autobahn
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Die Autobahn GmbH des Bundes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BMS: Bek verg Auftr

Referenznummer der Bekanntmachung: 21-06
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In den Niederlassungen der Autobahn GmbH sind aktuell zehn verschiedene Baustellenmanagementtools im Einsatz. Dies hat zur Folge, dass in manchen Niederlassungen neben den Baustellemanagementtools zusätzliche Baustellentools vorhanden sind, um alle Prozesse im Baustellenmanagement vollziehen zu können. Da zwischen den Baustellenmanagementtools und den sonstigen Baustellentools in der Regel keine Kompatibilität und/oder Schnittstellen vorhanden sind, sind für die vollständige Erfassung einer Baumaßahme händische Eingaben in bis zu drei verschiedenen Systemen vorzunehmen. Zur Vermeidung

von Qualitätseinbußen und Eingabeaufwänden soll das ausgeschriebene Baustellenmanagementsystem der Autobahn GmbH ein umfangreiches Tool werden - von der Arbeitsstellenplanung, über die Anordnung von Arbeitsstellen bis zur Weitergabe der Baustelleninformationen an weitere Anwendungen, z.B. an die Autobahn App, das GST-Tool oder den MDM.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den Niederlassungen der Autobahn GmbH sind aktuell zehn verschiedene Baustellenmanagementtools im Einsatz, diese Tools variieren in ihrem Funktionsumfang teils sehr erheblich - von alt und

rudimentär bis modern und komplex. Dies hat zur Folge, dass in manchen Niederlassungen neben den rudimentären Baustellemanagementtools weitere Baustellentools vorhanden sind, um alle Prozesse im Baustellenmanagement vollziehen zu können. Da zwischen den Baustellenmanagementtools und den sonstigen Baustellentools in der Regel keine Kompatibilität und/oder Schnittstellen vorhanden sind, sind für die vollständige Erfassung einer Baumaßahme händische Eingaben in bis zu drei verschiedenen Systemen vorzunehmen. Die Qualität der betroffenen Geschäftsprozesse büßt infolge der Menge an Tools, der

unterschiedlichen Datenformate und Schnittstellen sowie der vielfachen und händischen Eingabe massiv ein.

Das Baustellenmanagementsystem der Autobahn GmbH soll ein umfangreiches Tool werden - von der Arbeitsstellenplanung, über die Anordnung von Arbeitsstellen bis zur Weitergabe der Baustelleninformationen an weitere Anwendungen, z.B. an die Autobahn App, das GST-Tool oder den MDM. Drei wesentliche Treiber lassen sich für ein Baustellenmanagementsystem identifizieren:

- Ein System für die Autobahn GmbH mit entsprechenden Nutzungsrechten

- Vereinfachung und Vereinheitlichung der Geschäfts-/Genehmigungs-)Prozesse im Baustellenmanagement

und

- bessere und vereinheitliche Planung von Arbeitsstellen unter Berücksichtigung verkehrlicher Aspekte: weniger Verkehrsstau, weniger Unfälle, schnellere Bauzeit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Div. Qualitätskriterien; Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 / Gewichtung: 50%
Kostenkriterium - Name: Div. Kostenkriterien; Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 / Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung kann maximal sechsmal um jeweils 12 Monate verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 068-180276
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

BMS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Anteil: 1 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Softwareentwicklung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6DWB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung

des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor

derVergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022