Sprinkenhof BV Hamburger Kunsthalle - Objektplanung_ex-post Referenznummer der Bekanntmachung: 2345/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sprinkenhof BV Hamburger Kunsthalle - Objektplanung_ex-post
Die Hamburger Kunsthalle ist sowohl architektonisch als auch durch ihre Sammlung ein national wertvolles Kulturdenkmal. Die Kunsthalle besteht im Wesentlichen aus dem Gründungsbau von 1869, dem Muschelkalkbau von 1912-1919 und der Galerie der Gegenwart von 1997. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen umfassen Sanierungsmaßnahmen am Muschelkalkbau sowie an der Galerie der Gegenwart:
Einzelmaßnahme 01: Sanierung Fenster und Laibungen Dachlaternen des Muschelkalkbaus (Los 1)
Im Muschelkalkbau befinden sich im Dach insgesamt 14 Dachlaternen, die die darunterliegenden Sammlungsräume mit Tageslicht versorgen. Allein diese im 1.OG unterhalb dieser Dachflächen liegende Ausstellungsräume der ständigen Sammlung haben eine Größe von rd. 2600 m². Diese Flächen werden ausschließlich durch die Dachlaternen bzw. die Fenster der außenliegenden Seitenkabinette belichtet. Da eine der Dachlaternen bereits in 2008 vorab erneuert wurde, sind nur die verbleibenden 13 Dachlaternen Bestand dieser Einzelmaßnahme. Die Laternen sind Original-Konstruktionen in Stahlbeton aus 1910, die eingebauten Fensterrahmen stammen aus den 70er-Jahren. Einzelne Scheiben wurden als Notmaßnahmen bereits ausgetauscht, nicht jedoch die Rahmen. In kalten Jahreszeiten kommt es zu Schimmelbildung an den Fensterlaibungen, insbes. in den Ecken der Dachlaternen. Der Einbruchschutz wurde 2000 provisorisch mittels Folien nachgerüstet und ist inzwischen abgängig. Die Laternen müssen insbesondere in Bezug auf den Einbruchschutz, das Glas, die Bauphysik, die Energetik und die Konstruktion dringend und umfassend saniert werden.
Einzelmaßnahme 02: Erneuerung der Glasdachkonstruktion Galerie der Gegenwart (Los 2)
Die oberste Ausstellungsebene der Galerie der Gegenwart wird über eine Glasdecke mit Tageslicht beleuchtet. Hierfür sind umlaufend auf dem Dach satteldachförmige Glasdächer mit klarem Isolierglas aufgesetzt. Darunter befindet sich der innenliegende Sonnenschutz in Dachneigung sowie eine horizontale Staubdecke aus mattiertem Acrylglas. Seit einigen Jahren dringt Wasser durch die Glasdecke in das Gebäude. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass aus konservatorischer Sicht der Lichteintrag zu groß ist, so dass es notwendig ist, im Zuge der Sanierung des Glasdaches Maßnahmen zur Begrenzung der Sonneneinstrahlung zu ergreifen. Ein Realisierungskonzept für die Instandsetzung der Glasdächer inkl. Tageslichtbeleuchtung liegt vor. Weitere Planungsschritte wurden bisher nicht unternommen.
Nähere Angaben sind dem Verfahrensbrief und seinen Anlagen zu entnehmen.
Sanierung Fenster und Laibungen Dachlaternen des Muschelkalkbaus
Hamburger Kunsthalle Glockegießerwall 5 20095 Hamburg
Sanierung Fenster und Laibungen Dachlaternen des Muschelkalkbaus
Siehe Verfahrensbrief
Erneuerung der Glasdachkonstruktion der Galerie der Gegenwart
Hamburger Kunsthalle Glockegießerwall 5 20095 Hamburg Erneuerung der Glasdachkonstruktion der Galerie der Gegenwart
Sanierung Fenster und Laibungen Dachlaternen des Muschelkalkbaus
Siehe Verfahrensbrief
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Verfahrensbrief
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6ML7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sprinkenhof.de