Programmbeauftragter zur Durchführung des Bund-Länder-Programms Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten Referenznummer der Bekanntmachung: IVC_12

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 177-501572)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Programmbeauftragter zur Durchführung des Bund-Länder-Programms Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Referenznummer der Bekanntmachung: IVC_12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) sucht erstmalig einen Programmbeauftragten, der sie bei der Vorbereitung, Durchführung, Steuerung und Abrechnung des Bund-Länder-Förderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ unterstützt. Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei einer nachhaltigen Entwicklung von Sportstätten unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 177-501572

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 20/10/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 17/11/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Anstatt:
muss es heißen:
Tag: 23/12/2022
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 20/10/2022
Ortszeit: 10:30
muss es heißen:
Tag: 17/11/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Der Bund hat das Bund-Länder-Programm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten mit fünf Programjahren (2020 bis 2024) aufgelegt, um mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur zu stärken.

Das Programmvolumen umfasst in Berlin 2020 rd. 10,4 Mio. Euro, 2021 rd. 7,59 Mio. Euro und 2022 rd. 11,53 Mio. Euro. Im Falle einer Weiterführung des Programms durch den Bund wird 2023 mit einem Programmvolumen von weiteren rd. 11,53 Mio. Euro und 2024 mit rd. 16,77 Mio. Euro geplant.

Fördergegenstände sind Sportstätten (bauliche Anlagen, gedeckt oder im Freien), deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden in der Regel Sportstätten in Städtebaufördergebieten, oder die in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in Programme der Städtebauförderung liegen. In besonders zu begründenden Fällen können auch Sportstätten gefördert werden, die außerhalb einer Förderkulisse liegen. Förderfähig sind die Sanierung, der Ausbau bzw. die Erweiterung einer Sportstätte. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit ist auch der Ersatzneubau förderfähig sowie in begründeten Ausnahmefällen der Neubau.

Zur Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) bei der Vorbereitung, Steuerung und Abrechnung des Förderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ soll erstmals ein Programmbeauftragter beauftragt werden. Der Auftragnehmer soll SenSBW insbesondere bei folgenden untergliederten Hauptaufgaben/ Leistungsbausteinen (LB) unterstützen:

1. Durchführung des Förderverfahrens (LB 1)

2. Koordination, Verfahrenssteuerung (LB 2)

3. Öffentlichkeitsarbeit (LB 3)

4. Monitoring und Evaluation (LB 4)

5. Programmvorbereitung (LB 5) - nur im Rahmen der Option 2.

Die nähere Beschreibung und Untersetzung dieser Leistungsbausteine mit jeweils einzelnen Aufgaben ist der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 01) zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Der Auftrag umfasst aufgrund haushaltsrechtlicher Beschränkungen zunächst Leistungen ab dem 01.12.2022 bis 31.12.2026.

Der Vertrag verlängert sich so dann jeweils um ein Kalenderjahr bis zum Abschluss der Programmjahre 2020 bis 2022, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Die Verlängerung setzt voraus, dass der Haushaltsgesetzgeber die Mittel bereitgestellt hat (Haushaltsvorbehalt). Die jährliche Vertragsverlängerung gilt entsprechend auch für beauftragte optionale Leistungen.

Sofern der Bund den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten über das Programmjahr 2022 hinaus fortführt und der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt) können durch den AG optionale Leistungen für das Programmjahr 2023 (Option 1 = LB 1 bis 4) sowie für das Programmjahr 2024 (Option 2 = LB 1 bis 5) beauftragt werden. Der AN ist an die Erfüllung der beauftragten optionalen Leistungen gebunden.

muss es heißen:

Der Bund hat das Bund-Länder-Programm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten mit fünf Programjahren (2020 bis 2024) aufgelegt, um mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur zu stärken.

Das Programmvolumen umfasst in Berlin 2020 rd. 10,4 Mio. Euro, 2021 rd. 7,59 Mio. Euro und 2022 rd. 11,53 Mio. Euro. Im Falle einer Weiterführung des Programms durch den Bund wird 2023 mit einem Programmvolumen von weiteren rd. 11,53 Mio. Euro und 2024 mit rd. 16,77 Mio. Euro geplant.

Fördergegenstände sind Sportstätten (bauliche Anlagen, gedeckt oder im Freien), deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden in der Regel Sportstätten in Städtebaufördergebieten, oder die in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in Programme der Städtebauförderung liegen. In besonders zu begründenden Fällen können auch Sportstätten gefördert werden, die außerhalb einer Förderkulisse liegen. Förderfähig sind die Sanierung, der Ausbau bzw. die Erweiterung einer Sportstätte. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit ist auch der Ersatzneubau förderfähig sowie in begründeten Ausnahmefällen der Neubau.

Zur Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) bei der Vorbereitung, Steuerung und Abrechnung des Förderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ soll erstmals ein Programmbeauftragter beauftragt werden. Der Auftragnehmer soll SenSBW insbesondere bei folgenden untergliederten Hauptaufgaben/ Leistungsbausteinen (LB) unterstützen:

1. Durchführung des Förderverfahrens (LB 1)

2. Koordination, Verfahrenssteuerung (LB 2)

3. Öffentlichkeitsarbeit (LB 3)

4. Monitoring und Evaluation (LB 4)

5. Programmvorbereitung (LB 5) - nur im Rahmen der Option 2.

Die nähere Beschreibung und Untersetzung dieser Leistungsbausteine mit jeweils einzelnen Aufgaben ist der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 01) zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Der Auftrag umfasst aufgrund haushaltsrechtlicher Beschränkungen zunächst Leistungen ab dem 01.01.2023 bis 31.12.2026.

Der Vertrag verlängert sich so dann jeweils um ein Kalenderjahr bis zum Abschluss der Programmjahre 2020 bis 2022, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Die Verlängerung setzt voraus, dass der Haushaltsgesetzgeber die Mittel bereitgestellt hat (Haushaltsvorbehalt). Die jährliche Vertragsverlängerung gilt entsprechend auch für beauftragte optionale Leistungen.

Sofern der Bund den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten über das Programmjahr 2022 hinaus fortführt und der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt) können durch den AG optionale Leistungen für das Programmjahr 2023 (Option 1 = LB 1 bis 4) sowie für das Programmjahr 2024 (Option 2 = LB 1 bis 5) beauftragt werden. Der AN ist an die Erfüllung der beauftragten optionalen Leistungen gebunden.

Abschnitt Nummer: II.2.14
Anstatt:

Das Leistungs- und Honorarangebot (Angebotspreisblatt 1 gesamt - s. Anlage 081) beinhaltet neben Grundleistungen bis Abschluss der Programmjahre 2020 - 2022 (inkl. Vertragsverlängerung) auch die optionalen Leistungen (siehe II.2.11), die jeweils gesondert in den Angebotspreisblättern 1b (Option 1) und 1c (Option 2) auszuweisen sind. Die Optionen 1 und 2 fließen in die Wertung des Angebotes ein.

muss es heißen:

Das Leistungs- und Honorarangebot (Angebotspreisblatt 1 gesamt - s. Anlage 081) beinhaltet neben Grundleistungen bis Abschluss der Programmjahre 2020 - 2022 (inkl. Vertragsverlängerung) auch die optionalen Leistungen (siehe II.2.11), die jeweils gesondert in den Angebotspreisblättern 1b (Option 1) und 1c (Option 2) auszuweisen sind. Die Optionen 1 und 2 (inkl. Vertragsverlängerungen) fließen in die Wertung des Angebotes ein.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:

- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:

siehe Pkt. III.1.1.2)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Beim Umsatz des Unternehmens (2019 bis 2021) für vergleichbare Leistungen wird ein Mindestumsatz in Höhe von mindestens 250 T Euro (netto/Jahr) gefordert.

- Für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung wird eine Mindestdeckung in Höhe von 1,0 Mio Euro für Personenschäden und 500 T Euro für Sachschäden gefordert

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:

- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Sofern der Bieter dem Selbstversicherungsprinzip unterliegt, können in Fällen von Selbstversicherungen Ausnahmen zugelassen werden, soweit eine vergleichbare Sicherheit wie bei einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gewährleistet ist.

III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:

siehe Pkt. III.1.1.2)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Beim Umsatz des Unternehmens (2019 bis 2021) für vergleichbare Leistungen wird ein Mindestumsatz in Höhe von mindestens 250 T Euro (netto/Jahr) gefordert.

- Für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Selbstversicherung wird eine Mindestdeckung in Höhe von 1,0 Mio Euro für Personenschäden und 500 T Euro für Sachschäden und Vermögensschäden gefordert.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: