Projektträgerschaft Batteriezellfertigung Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-12# 001
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft Batteriezellfertigung
Der Auftraggeber beteiligt sich mit seiner Förderung von Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Investitionsprojekten an den europäischen Bemühungen zum Aufbau einer technologisch führenden, ökologisch nachhaltigen und wirtschaftlich auch langfristig wettbewerbsfähigen Batteriezellfertigung („Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher“). Der Auftraggeber beabsichtigt, bei der Förderung von entsprechenden Projekten einen Auftragnehmer (AN) mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben zu beauftragen, um mit dessen Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen und sich von Aufgaben nicht ministerieller Art zu entlasten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft Batteriezellfertigung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Auftraggeber beteiligt sich mit seiner Förderung von Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Investitionsprojekten an den europäischen Bemühungen zum Aufbau einer technologisch führenden, ökologisch nachhaltigen und wirtschaftlich auch langfristig wettbewerbsfähigen Batteriezellfertigung („Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher“). Der Auftraggeber beabsichtigt, bei der Förderung von entsprechenden Projekten einen Auftragnehmer (AN) mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben zu beauftragen, um mit dessen Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen und sich von Aufgaben nicht ministerieller Art zu entlasten.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
3. Änderungsvertrag
optionale Verlängerung 01.01.2023-09.05.2024
Aufstockung zusätzlicher Dienstleistungen 01.07.-31.12.2022
Endabrechnung PT Bioökonomie
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen.
Die beiden im Jahr 2021 erfolgten Förderaufrufe für den neuen Programmbereich „Ökosystem Batteriezellfertigung“ stießen auf eine sehr große Resonanz. Sie fallen zudem bedeutend kleinteiliger aus als angenommen
In mehreren der IPCEI-Vorhaben stehen komplexe und langwierige Umstrukturierun-gen an (bspw. Standortverlagerungen oder Ausgründungen neuer Gesellschaften als ausführende Stellen der Förderprojekte), die erheblichen Verwaltungsmehraufwand im laufenden Fördergeschäft erfordern.
Vom BMWK gewünschtes und sehr strategisch angelegtes Engagement des AN in der Global Battery Alliance (GBA) zum Batterie-Nachhaltigkeitsvorhaben „Batterie-pass“ inkl. Abstimmungen auch auf EU-Ebene. Durch die im Dezember 2020 vorge-stellte EU-Batterieverordnung, die einen Batteriepass in Zukunft regulatorisch festschreibt, fällt dieses Dossier deutlich komplexer aus als angenommen.
Ab Q2/2022 erhebliche Mehraufwände innerhalb des Auftrags in Form von langfristigen, über die ursprüngliche LB und die erfolgte 1. Änderung hinausgehenden zusätzlichen Aufgaben. Jetzt steht mit dem Rücklauf der Projektskizzen aus beiden Förderaufrufen zum Programmbereich „Ökosystem Batteriezellfertigung“ (Modul A: FuE-Förderaufruf unter dem 7. Energieforschungsprogramm, Modul B: Förderrichtlinie zur Fachkräftesicherung) die finale zu bewilligende Projektan-zahl sowie die Budgetplanung des Haushaltstitels fest.
Außerdem mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Die Resonanz auf das BMWK-Interessensbekundungsverfahren zur Batteriezellfertigung (Stichtag 15.03.2019) war erheblich höher als erwartet, und auf Bitten der EU-Kommis¬sion werden zwei anstatt nur eines IPCEI zur Batteriezellfertigung durchgeführt. Im Nachhinein erfordert dies eine noch höhere Expertise des AN. Durch seine Erfahrungen aus dem IPCEI Mikroelektronik konnte der AN nahtlos an die Vorbereitungen des Fachreferats anknüpfen und hat seit Auftragserteilung im Mai 2019 zielführend und in-haltlich herausragend die Anbahnung der IPCEIs auf der europäischen Ebene sowie die Bewilligung der Vorhaben vorangetrieben. Beide IPCEIs zur Batteriezellfertigung wurden in beeindruckender Geschwindigkeit auf den Weg gebracht. Vom Interessenbekundungsverfahren bis zur Genehmigung durch die EU-Kommission und der anschließenden nationalen Bescheiderte¬lung erster Unternehmen sind nicht einmal anderthalb Jahre vergangen.
Auch die Arbeiten zum Programmbereich „Ökosystem Batteriezellfertigung“ wurden vom AN aufgrund der im laufenden Verfahren zu den beiden IPCEIs erworbenen Kenntnisse zielführend, schnell und sachgerecht durchgeführt. Aufgrund des fortgeschrittenen Prozesses (die Bearbeitung der eingegangenen Anträge läuft, erste Bewilligungen aufgrund der bestehenden Haushaltsplanungen sind bereits erfolgt) würde es bei einem Wechsel des AN zu erheblichen Verzögerungen kommen. Der gesamte Prozess wäre damit gefährdet. Ein neuer AN müsste die sehr komplexe Materie inklusive der bisherigen Histo-rie neu erfassen und aufarbeiten. Dies würde Kapazitäten im Fachreferat binden, die nicht bereitgestellt werden können.
Zudem wird dem AN die operative Funktion des Koordinators beim zweiten Batterie-IPCEI mit 12 MS und über 40 Unternehmen zuteil, der auch in der Umsetzung der Governance während der Laufzeit des IPCEIs eine zentrale Rolle spielt. Ein „einfacher“ Wechsel ist daher nicht denkbar. Der plötzliche Austausch des AN würde bei den Unternehmen und insbesondere den anderen MS zu Irritationen führen, da bspw. die Geheimhaltung auch während der Umsetzungsphase bei den hoch innovativen Projekten unabdingbar ist. Das entsprechend notwendige Vertrauen zwischen dem AN und den Unternehmen konnte sich während der gesamten Zeit der IPCEI-Koordination seit 2019 in engem Austausch und Workshops ausbilden.
Ein Anbieterwechsel für die beschriebenen Zusatzaufgaben hätte zudem effektiv die Aufspaltung der Projektträgeraufgaben zwischen den IPCEIs und den flankierenden Maßnahmen zur Folge, was mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Der erfor-derliche Betreuungsmehraufwand am Anfang der Übergabe und die Abstimmung im Tagesgeschäft wären zudem für das Fachreferat nicht zu leisten. Der weiterhin ambitionier-te Zeitplan und die Komplexität der Materie gestatten einen Wechsel des AN nicht.