22FEI61384 ESTW-UZ Biederitz, ESTW-A Wolmirstedt, signaltechnische Anpassungsleistungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61384
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI61384 ESTW-UZ Biederitz, ESTW-A Wolmirstedt, signaltechnische Anpassungsleistungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
22FEI61384 ESTW-UZ Biederitz, ESTW-A Wolmirstedt, signaltechnische Anpassungsleistungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Wolmirstedt
ESTW-UZ Biederitz, ESTW-A Wolmirstedt, signaltechnische Anpassungsleistungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW der Firma Siemens. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage, hier Siemens realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und Anpassung von bestehender Hard- und Software.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22FEI61384 ESTW-UZ Biederitz, ESTW-A Wolmirstedt, signaltechnische Anpassungsleistungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.