Traglufthalle Bad 09 Referenznummer der Bekanntmachung: VI-2022-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlinerbaeder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Traglufthalle Bad 09
Gegenständlich ist ein Auftrag über die saisonale Errichtung sowie den Abbau einer Traglufthalle für die Überdachung des Sommerbadbereichs im Bad 09 für die Winternutzung.
Kombibad Seestraße (Bad 09), Seestraße 80 13347 Berlin
Gegenständlich ist ein Auftrag über die saisonale bauliche Errichtung sowie den Abbau einer Traglufthalle für die Überdachung des Sommerbadbereichs im Bad 09 für die Winternutzung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Diese ex-post Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt allein aus Gründen der Transparenz, ohne dass die Berliner Bäder Betriebe eine Verpflichtung hierzu träfe. Denn der einschlägige EU-Schwellenwert für Bauleistungen in Höhe von EUR 5.382.000,00 wird vorliegend nicht erreicht. Nachdem der Vorgang durch die Auftraggeberin nach erfolgter ex-ante Transparenzbekanntmachung nochmals geprüft wurde, hat sich gezeigt, dass dort ursprünglich unzutreffend von einem Dienstleistungsauftrag ausgegangen wurde. Dies trifft nicht zu, da Bauleistungen den Schwerpunkt der Leistung bilden. Daher hat sich die Auftraggeberin aus Gründen der Transparenz und ohne dass sie eine solche Verpflichtung träfe, dazu entschlossen, mit dieser ex-post Bekanntmachung die Angaben in der ex-ante Bekanntmachung richtig zu stellen: Auftragsgegenständlich ist ein nationaler Bauauftrag, der mangels Erreichens des maßgeblichen EU-Schwellenwertes den kartellvergaberechtlichen Vorschriften nicht unterfällt.
Überdies war die Beauftragung der Auftragnehmerin vergaberechtlich zulässig, da sie über technische und rechtliche Alleinstellungsmerkmale verfügt. Die Errichtung der gegenständlichen Traglufthalle wurde erstmals im Jahr 2019 im Ergebnis einer unterschwelligen Bauvergabe beauftragt. In diesem Zusammenhang hat die Auftragnehmerin umfangreiche Investitionen in die Heizung, die Lüftung, die Elektrotechnik, aber auch den Brandschutz und die Erschließung der Halle durch die bestehende Schwimmhalle getätigt, die auf den Mietpreis umgelegt wurden. Zudem wurden komplexe Technikcontainer sowie ein Container für die Schwimmaufsicht in die Traglufthalle integriert. Folglich handelt es sich bei dem auftragsgegenständlichen Sonderbau um eine maßgeschneiderte Lösung für das Bad 09. Die einzelnen Komponenten wurden jedoch nicht an die Berliner Bäder-Betriebe übereignet. Vielmehr verblieben diese im Eigentum der Auftragnehmerin, die die Anlage saisonal in der erprobten und optimierten Konfiguration auf- und abbaut. Das Zusammenspiel der vorstehend beschriebenen Einzelkomponenten hat sich für die Berliner Bäder-Betriebe im Laufe der Jahre als optimal erwiesen. Würde die Leistung vollständig erneut ausgeschrieben, bestünde das Risiko, dass die einzelnen Komponenten nicht wie in der erprobten Konfiguration interoperabel und kompatibel wären.
Die Auftragnehmerin hat klargestellt, dass sie die einzelnen Bestandteile, aus denen die Traglufthalle besteht, nicht an einen Dritten veräußern wird. Sie ist dazu auch nicht verpflichtet. Folglich ist rechtlich nur sie in der Lage, den streitgegenständlichen Auftrag in dem von den Berliner Bäder-Betrieben gewählten Leistungsumfang zu erbringen.
Diese Bestimmung der Leistung durch die Berliner Bäder-Betriebe ist dabei auch sachlich gerechtfertigt. Denn eine Neuausschreibung des Gesamtsystems "auf der grünen Wiese" würde dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen verloren wären. Das muss auf Auftraggeberseite nicht hingenommen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Der Schwellenwert für Bauleistungen nach § 106 Abs. 2 GWB ist vorliegend nicht erreicht. Daher ist entgegen der unter VI.4.1) gemachten Angaben über die zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren, die lediglich aus formalen Gründen getätigt wurden, der Rechtsweg zu den Vergabekammern mangels Zuständigkeit nicht eröffnet.