Rahmenvereinbarung Personalüberlassung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_044_LAF ZS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Personalüberlassung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Überlassung von Zeitarbeitskräften abzuschließen. Der Dienstleister soll dem Auftraggeber im Bedarfsfall Personal zur Unterstützung im Bereich Registrierung von Flüchtlingen und Leistungs-gewährung für Flüchtlinge sowie Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Unterstützung bei einfachen Tätigkeiten in der Registrierung der Geflüchteten (Datenerfassung)
Der Dienstleister soll dem Auftraggeber im Bedarfsfall Personal zur Unterstützung im Bereich Re-gistrierung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils - maximal zweimal - um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht vom Land Berlin mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.01.2023, dies kann jedoch abweichen.
Unterstützung bei Verwaltungstätigkeiten der Leistungssachbearbeitung und der Unterbringung von Flüchtlingen
Der Dienstleister soll dem Auftraggeber im Bedarfsfall Personal zur Unterstützung im Bereich der Leistungsgewährung für Flüchtlinge und Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils - maximal zweimal - um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht vom Land Berlin mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.01.2023, dies kann jedoch abweichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl.Wirt-124 EU).
Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse. (vgl. Vordruck 1).
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung. (vgl. Vordruck 1).
Nachweis über eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis (vgl. Vordruck 1).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge im Wettbewerbsregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG einholen (vgl. Vordruck 1).
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro,
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro,
- Schlüsselschäden: [Betrag gelöscht] Euro,
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Vordruck 1).
Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Vordruck 1).
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1).
Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre betreffend vergleichbarer Aufträge benennen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Auftraggeber mit Anschrift
- Auftragsgegenstand
- Auftragswert
- Anzahl des eingesetzten Personals
- Einhaltung der ggf. vertraglich vereinbarten Reaktionszeit für die Bereitstellung des Personals
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
- Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen angesehen) (vgl. Vordruck 1).
Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Personal keine Eintragungen im einfachen Führungszeugnis gemäß § 30 BZRG vorliegen (vgl. Vordruck 1).
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) (vgl. Vordruck 1)).
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer nur Personal einsetzt, das die losbezogenen Qualifikationen und Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung erfüllt und die eingesetzten Mitarbeiter für die jeweilige Tätigkeit geeignet sind (vgl. Vordruck 1).
Eigenerklärung, dass die gemäß Leistungsbeschreibung vorgegebenen, losbezogenen Reaktionszeiten zur Bereitstellung des benötigten Personals eingehalten werden (vgl. Vordruck 1).
Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235).
Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenför-derverordnung (Wirt-2141).
- Mindestens drei unterschiedliche Referenzen hinsichtlich mit der Leistungsbeschreibung ver-gleichbare Aufträge
- Der Leistungszeitraum jeder Referenz muss mindestens drei Monate betragen. Nicht ab-geschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindes-tens drei Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU- Bekanntmachung) erbracht werden.
- Das Leistungsende der Referenz darf nicht vor 2019 liegen
- Davon mindestens eine Referenz für öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB
- Mindestens drei Zeitarbeitskräfte je drei Monate Vertragslaufzeit entliehen
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Registrierung, Versorgung und Unterbringung von Asylbegehrenden handelt es sich um unverzichtbare Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland