Wohnhausgruppe 205 - Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau von Wohnbauten Referenznummer der Bekanntmachung: GP-205-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppe 205 - Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau von Wohnbauten
Die GESOBAU plant in ihrer Wohnhausgruppe WHG 205, Johann-Georg-Straße 9-10 in 10709 Berlin eine moderate Ergänzung zweier Bestandsbauten durch einen Neubau durchzuführen. Die Bauleistungen sollen durch einen Generalplaner geplant und ausgeschrieben und an einen Generalunternehmer vergeben werden.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung".
D- 10709 Berlin
Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung".
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Stufen:
Stufe I
- Das sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe II
- Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Vorplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe III
- Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung einschließlich Modernisierungskonzept und Kostenberechnung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IV
- Das sind die Leistungen bis zur Herbeiführung der Baugenehmigung, soweit erforderlich, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe V
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer eingeschränkten Ausführungsplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VI
Das sind die Leistungen zur Vorbereitung der GU-Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VII
Das sind die Leistungen zur Mitwirkung bei der GU-Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VIII
Das sind die Leistungen zur GU-Objektüberwachung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IX
Das sind die Leistungen der Objektbetreuung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1) der Bekanntmachung; 2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe; 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden: *1) Referenzen (Architektenleistungen gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III) und deren wirtschaftliches Volumen (50 Pkt.) a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) (10 Pkt.), b) wirtschaftliches Volumen der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) (40 Pkt.), *2) Personelle Ausstattung des Bewerbers (50 Pkt.) a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) insgesamt (15 Pkt.), b) Anzahl der vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) für die zu vergebende Leistung (15 Pkt.) c) Berufserfahrung in der Planung (LP 1-5) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt (10 Pkt.), d) Berufserfahrung in der Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung (LP 6-8) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt (10 Pkt.).
Die Auswahlmatrix kann auf https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Stufen I bis III.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Stufen ist für den Auftraggeber optional.
Definition der Stufen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen:
Die in den Ziffern III.1.1 (Punkte 1. bis 5.), III.1.2 (Punkte 6. bis 8.) und III.1.3 (Punkte 9. bis 11.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, soweit der Bewerber dort eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens (z.B. Architektenkammer).
2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber gem. § 66 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
5. Gegebenenfalls Bewerbergemeinschaftserklärung, gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3 Nr. 3 dieser Bekanntmachung (Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
6.Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Der AG hat im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Kosten für die Projektversicherung sind vom Auftragnehmer anteilig zu tragen. Berechnungsgrundlage ist das zum Vertragsabschluss vereinbarte Honorar [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
7. Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
8. Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung].
9. Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten (Architektenleistungen gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden [Abnahme durch den Auftraggeber] (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
10. Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Bewerbers hinsichtlich des ingenieurtechnischen Personals insgesamt (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 5 dieser Bekanntmachung).
11. Angaben zu den vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers (ingenieurtechnischen Personal) für die zu vergebenen Leistungen (vgl. Ziff. III.1.3 der Bekanntmachung).
Zu 9. Mindestens eine vergleichbare Referenz mit den Leistungsphasen 2 - 8 §§ 34, 55 HOAI und Leistungsphasen 2 - 5 § 51 HOAI
Zu 10. Mindestens drei Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) je Bewerber / Bewerbergemeinschaft.
Zu 11. Mindestens zwei Projektbeteiligte (ingenieurtechnisches Personal) für die zu vergebende Leistung je Bewerber / Bewerbergemeinschaft sowie
11.1 Mindestens ein Bearbeiter als Projektverantwortlicher für die Leistungsphasen 1-5 HOAI
11.2 Mindestens ein Bearbeiter als Projektverantwortlicher für die Leistungsphase 6-8 HOAI.
Ein Bearbeiter für Punkt 11.1 kann zugleich für Punkt 11.2 benannt werden, soweit mindestens ein weiterer Projektbeteiligter je Bewerber / Bewerbergemeinschaft benannt wird.
Architekten und Ingenieure gem. § 75 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Der AG hat im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Kosten für die Projektversicherung sind vom Auftragnehmer anteilig zu tragen.
Berechnungsgrundlage ist das zum Vertragsabschluss vereinbarte Honorar
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Die Bewerbung ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin (vorzugsweise) oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.