Kfz-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 68-21 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kfz-Versicherung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die KFZ-Versicherung für die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH sowie weitere Gesellschaften des Konzerns der BG Kliniken gemäß beigefügtem Organigramm.
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH Leipziger Platz 1 10117 Berlin
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die KFZ-Versicherung für die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH sowie weitere Gesellschaften des Konzerns der BG Kliniken gemäß beigefügtem Organigramm.
Für die Verwaltung der zu vergebenden Verträge einschließlich der Schadenbegleitung haben die Auftraggeber einen Versicherungsmakler beauftragt. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Auftragnehmer bereit, mit dem Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kfz-Versicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt "04_Angebotsschreiben" aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
4. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).
5. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
6. Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6M55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).