Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Elektromagnetischen Störfestigkeit von (teil-)autonomen Fahrzeugen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Elektromagnetischen Störfestigkeit von (teil-)autonomen Fahrzeugen
Die Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) hat am 11. August 2020 gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr München das neue "Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet.
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Elektromagnetische Störfestigkeit autonomer Systeme“ (ESAS) will die HSU Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Elektromagnetischen Störfestigkeit von (teil-)autonomen Fahrzeugen, insbesondere in Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, erarbeiten. Ziel des ESAS- Projekts ist die Entwicklung neuartiger Erprobungs- und Testverfahren und deren Etablierung. Die HSU benötigt dabei die Unterstützung des Auftragnehmers (Kooperationspartners).
Im ESAS-Projekt arbeiten der Kooperationspartner und die HSU in der angewandten Forschung im Bereich der Ingenieurwissenschaften zusammen. Der Kooperationspartner wird den Auftraggeber (HSU) bei der Entwicklung neuartiger Erprobungs- und Testverfahren und deren Etablierung unterstützen. Explizit untersuchen/erforschen die Forscherinnen und Forscher der FuE-Abteilung der RWM die Grenzen der Baugruppen hinsichtlich des Störpotentials von IEMI (Intentional Electromagnetic Interference) und Maßnahmen zur Reduzierung des Störpotenzials. Dabei werden Störgrößen verwendet, die über die Grenzen der einschlägigen automotiven Standards gehen. Auch werden potenzielle Einkoppelwege in die Baugruppen ermittelt, um Störmodelle ableiten zu können, die in Simulationen und Vorhersagen bzgl. Störanfälligkeit genutzt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Zusammenarbeit der HSU mit der Rheinmetall Waffe Munition GmbH (RWM) unterfällt gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts. RWM erbringt im Projekt Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Im ESAS-Projekt arbeitet die RWM mit der HSU in der angewandten Forschung zusammen. Die Ergebnisse des ESAS- Projektes sollen zu neuen Testverfahren führen, die die Störanfälligkeit insbesondere sicherheitskritischer Funktionen eines Fahrzeugs zum Gegenstand haben. Die systematische Untersuchung des Störpotentials eines Bordnetzes elektrisch angetriebener Fahrzeuge -insbesondere seiner leistungselektronischen Komponenten- sowie die Untersuchung des Störpotentials von IEMI auf autonome Fahrzeuge, soll bestehende Wissenslücken schließen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sollen neue Modellierungs- und Simulationsmethoden für die Einkopplung elektromagnetischer Störungen, insbesondere an der Schnittstelle zwischen analogen Sensoren und digitaler Weiterverarbeitung, erarbeitet werden und letztlich zu einer neuen Mess- und Erprobungsstrategie unter den geänderten Bedingungen des autonomen Fahrens, elektrischer Antriebe und unter Berücksichtigung von IEMI führen. Die Forschungsergebnisse werden vollständig veröffentlicht und sollen Im Erfolgsfall einen neuen Standard in der Industrie setzen. Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig. Die HSU vergütet die von RWM erbrachten Leistungen nicht vollständig. Vielmehr hat die Zusammenarbeit den Charakter einer gleichberechtigten Kooperation, im Rahmen derer sowohl die HSU als auch die RWM Beiträge in erheblichem Umfang erbringen. RWM bringt wesentliche Projektbeiträge, wie das eigene Personal sowie die Nutzung ihrer Gebäude, insbesondere die Labore der EMV Mess- und Prüfeinrichtungen als auch der Simulationssoftware unentgeltlich in das Forschungsvorhaben ein. RWM trägt zudem die Kosten für das Verbrauchsmaterial der Demonstratoren. Die HSU erhält kein ausschließliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen. Ziel des ESAS-Projekts ist es, ein neues Testerfahren zu erforschen und zu etablieren. Andere Unternehmen sollen daher in die Lage versetzt werden, die Forschungsergebnisse zu reproduzieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Elektromagnetischen Störfestigkeit von (teil-)autonomen Fahrzeugen
Ort: Unterlüß
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss eine Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB tritt keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein.