Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Elektromagnetischen Störfestigkeit von (teil-)autonomen Fahrzeugen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Elektromagnetischen Störfestigkeit von (teil-)autonomen Fahrzeugen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) hat am 11. August 2020 gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr München das neue "Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Elektromagnetische Störfestigkeit autonomer Systeme“ (ESAS) will die HSU Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Elektromagnetischen Störfestigkeit von (teil-)autonomen Fahrzeugen, insbesondere in Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, erarbeiten. Ziel des ESAS- Projekts ist die Entwicklung neuartiger Erprobungs- und Testverfahren und deren Etablierung. Die HSU benötigt dabei die Unterstützung des Auftragnehmers (Kooperationspartners).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73110000 Forschungsdienste
73120000 Experimentelle Entwicklung
73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
73430000 Test und Bewertung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im ESAS-Projekt arbeiten der Kooperationspartner und die HSU in der angewandten Forschung im Bereich der Ingenieurwissenschaften zusammen. Der Kooperationspartner wird den Auftraggeber (HSU) bei der Entwicklung neuartiger Erprobungs- und Testverfahren und deren Etablierung unterstützen. Explizit untersuchen/erforschen die Forscherinnen und Forscher der FuE-Abteilung der RWM die Grenzen der Baugruppen hinsichtlich des Störpotentials von IEMI (Intentional Electromagnetic Interference) und Maßnahmen zur Reduzierung des Störpotenzials. Dabei werden Störgrößen verwendet, die über die Grenzen der einschlägigen automotiven Standards gehen. Auch werden potenzielle Einkoppelwege in die Baugruppen ermittelt, um Störmodelle ableiten zu können, die in Simulationen und Vorhersagen bzgl. Störanfälligkeit genutzt werden können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Zusammenarbeit der HSU mit der Rheinmetall Waffe Munition GmbH (RWM) unterfällt gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts. RWM erbringt im Projekt Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Im ESAS-Projekt arbeitet die RWM mit der HSU in der angewandten Forschung zusammen. Die Ergebnisse des ESAS- Projektes sollen zu neuen Testverfahren führen, die die Störanfälligkeit insbesondere sicherheitskritischer Funktionen eines Fahrzeugs zum Gegenstand haben. Die systematische Untersuchung des Störpotentials eines Bordnetzes elektrisch angetriebener Fahrzeuge -insbesondere seiner leistungselektronischen Komponenten- sowie die Untersuchung des Störpotentials von IEMI auf autonome Fahrzeuge, soll bestehende Wissenslücken schließen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sollen neue Modellierungs- und Simulationsmethoden für die Einkopplung elektromagnetischer Störungen, insbesondere an der Schnittstelle zwischen analogen Sensoren und digitaler Weiterverarbeitung, erarbeitet werden und letztlich zu einer neuen Mess- und Erprobungsstrategie unter den geänderten Bedingungen des autonomen Fahrens, elektrischer Antriebe und unter Berücksichtigung von IEMI führen. Die Forschungsergebnisse werden vollständig veröffentlicht und sollen Im Erfolgsfall einen neuen Standard in der Industrie setzen. Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig. Die HSU vergütet die von RWM erbrachten Leistungen nicht vollständig. Vielmehr hat die Zusammenarbeit den Charakter einer gleichberechtigten Kooperation, im Rahmen derer sowohl die HSU als auch die RWM Beiträge in erheblichem Umfang erbringen. RWM bringt wesentliche Projektbeiträge, wie das eigene Personal sowie die Nutzung ihrer Gebäude, insbesondere die Labore der EMV Mess- und Prüfeinrichtungen als auch der Simulationssoftware unentgeltlich in das Forschungsvorhaben ein. RWM trägt zudem die Kosten für das Verbrauchsmaterial der Demonstratoren. Die HSU erhält kein ausschließliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen. Ziel des ESAS-Projekts ist es, ein neues Testerfahren zu erforschen und zu etablieren. Andere Unternehmen sollen daher in die Lage versetzt werden, die Forschungsergebnisse zu reproduzieren.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 103-290250
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahmen und Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Elektromagnetischen Störfestigkeit von (teil-)autonomen Fahrzeugen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Unterlüß
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss eine Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB tritt keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2022