Baumpflegemaßnahmen in der Direktion Freiburg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 082-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 082-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumpflegemaßnahmen in der Direktion Freiburg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 082-22)
Es sind in 515 Wirtschaftseinheiten der Direktion Freiburg an ca. 17.392 Bäumen Baumpflegemaßnahmen durchzuführen. Die Beauftragung erfolgt nach Durchführung von Miniwettbewerben und Erteilung von Einzelaufträgen (Anlage C-01 der Ausschreibungsunterlagen, Poolvertrag).
Die Hauptorte der Leistungserbringung befinden sich in der Anlage C-04 (Wirtschaftseinheiten) mit der Dateibezeichnung: VOEK 082-22_Anl._C04_WE der Ausschreibungsunterlagen.
Es sind in 515 Wirtschaftseinheiten der Direktion Freiburg an ca. 17.392 Bäumen Baumpflegemaßnahmen durchzuführen. Die Beauftragung erfolgt nach Durchführung von Miniwettbewerben und Erteilung von Einzelaufträgen (Anlage C-01 der Ausschreibungsunterlagen, Poolvertrag).
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV), für die zu erbringenden Dienstleistungen zur Baumpflege.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Poolverfahren).
Ausschlussgrund u.a.:
Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben (Ausschreibungsunterlagen: 05_VOEK 082-22_Anl._B-01_Angebots.) und Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Ausschreibungsunterlagen: 07a_VOEK 082-22_Anl._B-03_Bieterausk.) sowie die Nichtvorlage der geforderten Ausbildungs- bzw. Qualifikationsnachweise gem. der Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 12 (Übersicht der geforderten Ausbildung bzw. Qualifikation des einzusetzenden Personals für Baumpflegemaßnahmen, ein Nachweis der Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflegemaßnahmen in der Direktion Freiburg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 082-22)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
Ort: Müllheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79379
Land: Deutschland
Ort: Merzhausen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79249
Land: Deutschland
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland
Ort: Schuttertal
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77978
Land: Deutschland
Ort: Neuenstein
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74632
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärungen ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich
die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage: 07a_VOEK 082-22_Anl._B-03_Bieterausk.) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht
der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de)
heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e- Vergabe Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der eVergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 22.08.2022, 12:00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de