Lieferung von Papier, Büromaterial und Bürokleingeräten Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0131-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Papier, Büromaterial und Bürokleingeräten
Vergeben wird ein Vertrag über die Lieferung von Papier, Büromaterialien und Bürokleingeräten für einen festen Zeitraum von zwei Jahren mit der Option auf Verrtagsverlängerungen um maximal sechs weitere Jahre.
Die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, (BVG), sind der federführende Anbieter von ÖPNV-Dienstleistungen im Ballungsraum Berlin. Auf der Grundlage dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden, auf deren Grundlage der Bedarf der BVG an Papier, Büromaterial und Bürokleingeräte gedeckt wird. Diese Ausschreibung wird teilweise als Warenkorbausschreibung durchgeführt, d.h. ein vom Auftraggeber definierter Warenkorb ist zu bepreisen. Darüber hinaus wird das Produktsortiment des AN gemäß der Basis der e-class 7.1 beauftragt. Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe beträgt p. a. [Betrag gelöscht] EUR (netto); dies entspricht dem zweifachen des prognostizierten Auftragsvolumens. Die detaillierte Beschreibung der zu liefernden Materialien ergibt sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis. Die weiteren Details zum Verfahren entnehmen Sie den übrigen Vergabeunterlagen u. a. dem Vertragsleitfaden. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 03.01.2022 bis zum 02.01.2024 geschlossen werden, mit einer Fortführungsoption bis maximal 02.01.2030.
Alle Optionen sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Papier, Büromaterial und Bürokleingeräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.