Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern- Erweiterung und Betriebsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: TD-0491-22-V-EU
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-port-authority.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern- Erweiterung und Betriebsverlängerung
Die HPA plant die Erweiterung und Verlängerung der Nutzung der Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern.
Hamburg
Die HPA plant die Erweiterung und Verlängerung der Nutzung der Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Laufzeit der Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern zu verlängern und die die Software zu erweitern.
Das unter V.2.1) "Tag der Zuschlagsentscheidung" genannte Datum ist nicht das Datum der
Auftragserteilung. An diesem Tag wurde lediglich die Zuschlagsentscheidung getroffen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die AKRA GmbH ist Entwickler und Betreiber der Monitoring-Plattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern. Mit diesem Auftrag sollen die Erweiterung der Plattform sowie eine Laufzeitverlängerung beschafft werden. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vergabeverfahren nicht vorgesehen. Erkenntnisse aus der Pilotphase des Projektes machen die Erweiterungen nun jedoch notwendig.
Der Auftrag für die zusätzlichen Leistungen soll auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfolgen, da ein Wechsel des ursprünglichen Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zudem ist die AKRA GmbH Hersteller der Plattform. Anpassungen der Plattform können aufgrund der Rechte der AKRA GmbH nur von dem Auftragnehmer vorgenommen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern- Erweiterung und Betriebsverlängerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.