Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern- Erweiterung und Betriebsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: TD-0491-22-V-EU

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-port-authority.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern- Erweiterung und Betriebsverlängerung

Referenznummer der Bekanntmachung: TD-0491-22-V-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die HPA plant die Erweiterung und Verlängerung der Nutzung der Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HPA plant die Erweiterung und Verlängerung der Nutzung der Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber ist berechtigt die Laufzeit der Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern zu verlängern und die die Software zu erweitern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das unter V.2.1) "Tag der Zuschlagsentscheidung" genannte Datum ist nicht das Datum der

Auftragserteilung. An diesem Tag wurde lediglich die Zuschlagsentscheidung getroffen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Die AKRA GmbH ist Entwickler und Betreiber der Monitoring-Plattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern. Mit diesem Auftrag sollen die Erweiterung der Plattform sowie eine Laufzeitverlängerung beschafft werden. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vergabeverfahren nicht vorgesehen. Erkenntnisse aus der Pilotphase des Projektes machen die Erweiterungen nun jedoch notwendig.

Der Auftrag für die zusätzlichen Leistungen soll auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfolgen, da ein Wechsel des ursprünglichen Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zudem ist die AKRA GmbH Hersteller der Plattform. Anpassungen der Plattform können aufgrund der Rechte der AKRA GmbH nur von dem Auftragnehmer vorgenommen werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TD-0491-22-V-EU
Bezeichnung des Auftrags:

Monitoringplattform zur Zustandsbewertung der Kaimauern- Erweiterung und Betriebsverlängerung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2022