"PIN- und eWA-Brief-Anlage", ECA-2022-083 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-083
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"PIN- und eWA-Brief-Anlage", ECA-2022-083
Herstellung und Lieferung einer neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Maschine zur automatisierten Herstellung der PIN- und eWA-Briefe.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Beschaffung einer Maschine, mit welcher sowohl PIN-Briefe (Personal Identification Number) als auch eWA-Briefe (elektronische Wohnsitzanmeldung) für Personalausweis (PA) und Reisepass (RP) hergestellt werden können.
Hierzu muss die Maschine Anschreiben drucken, Etiketten personalisieren, diese auf das passende Anschreiben aufbringen, qualitätssichernde Kontrollen durchführen, das Anschreiben falzen und anschließend kuvertieren. Die Maschine muss zudem auch in der Lage sein, nur Anschreiben ohne jegliche Zugabe von Etiketten oder sonstigen Beilagen zu falzen und zu kuvertieren (Anschreiben-Only-Brief).
- Bereitstellung einer IT-Schnittstelle zwischen Leitrechner der Maschine und dem vorhandenen Produk-tionssteuerungssystem der BDr sowie Anbindung der Fertigungslinie an das MES System des AG
gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;
- jährliche Wartung und Serviceleistung für die Fertigungslinie OHNE Druck-System;
- Ersatzteilpaket benötigt für Austausch innerhalb eines Jahres (12 Monate Produktion auf Nennlast)
gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;
- Verschleißteilpaket benötigt für Austausch innerhalb eines Jahres (12 Monate Produktion auf Nennlast)
gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;
- Techniker-Einsätze außerhalb der Gewährleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"PIN- und eWA-Brief-Anlage", ECA-2022-083
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs 1 lfd. Nr. 1 VgV ganz aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach.
Die Vergabe soll nunmehr gemäß § 14 Abs. 4 lfd. 1 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6MH1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.