"PIN- und eWA-Brief-Anlage", ECA-2022-083 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-083

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

"PIN- und eWA-Brief-Anlage", ECA-2022-083

Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-083
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30170000 Etikettmaschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung und Lieferung einer neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Maschine zur automatisierten Herstellung der PIN- und eWA-Briefe.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42900000 Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung einer Maschine, mit welcher sowohl PIN-Briefe (Personal Identification Number) als auch eWA-Briefe (elektronische Wohnsitzanmeldung) für Personalausweis (PA) und Reisepass (RP) hergestellt werden können.

Hierzu muss die Maschine Anschreiben drucken, Etiketten personalisieren, diese auf das passende Anschreiben aufbringen, qualitätssichernde Kontrollen durchführen, das Anschreiben falzen und anschließend kuvertieren. Die Maschine muss zudem auch in der Lage sein, nur Anschreiben ohne jegliche Zugabe von Etiketten oder sonstigen Beilagen zu falzen und zu kuvertieren (Anschreiben-Only-Brief).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Terminplan / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: technische Qualität / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Bereitstellung einer IT-Schnittstelle zwischen Leitrechner der Maschine und dem vorhandenen Produk-tionssteuerungssystem der BDr sowie Anbindung der Fertigungslinie an das MES System des AG

gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;

- jährliche Wartung und Serviceleistung für die Fertigungslinie OHNE Druck-System;

- Ersatzteilpaket benötigt für Austausch innerhalb eines Jahres (12 Monate Produktion auf Nennlast)

gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;

- Verschleißteilpaket benötigt für Austausch innerhalb eines Jahres (12 Monate Produktion auf Nennlast)

gemäß der Ausführung in der Leistungsbeschreibung;

- Techniker-Einsätze außerhalb der Gewährleistung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 128-363723
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ECA-2022-083
Bezeichnung des Auftrags:

"PIN- und eWA-Brief-Anlage", ECA-2022-083

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs 1 lfd. Nr. 1 VgV ganz aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach.

Die Vergabe soll nunmehr gemäß § 14 Abs. 4 lfd. 1 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6MH1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2022