Geschäftsstelle FRAUEN unternehmen Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-22#013 GS FRAUEN unternehmen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsstelle FRAUEN unternehmen
Die Initiative „FRAUEN unternehmen“ setzt auf eine Vielzahl und Vielfalt an Vorbildern unter Gründerinnen und Unternehmerinnen, die bei allen Frauen, v. a. aber bei Schülerinnen und Studentinnen, niedrigschwellig und pragmatisch für die berufliche Selbständigkeit werben. Durch die gezielte Ansprache von Mädchen und Frauen soll die Anzahl an gründungsinteressierten Frauen gesteigert werden, um die Wirtschaft moderner, diverser und resilienter zu machen.
Die Fortsetzung und Weiterentwicklung von „FRAUEN unternehmen“ ist ein zentraler Baustein der neuen BMWK-Initiative „Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups stärken“, mit der das BMWK gemäß Koalitionsvertrag (2021) zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft beitragen möchte.
Mit der in der 18. Legislaturperiode ins Leben gerufenen Initiative „FRAUEN unternehmen“ hat das BMWK begonnen, die Vielzahl an Vorbildern unter Gründerinnen und Unternehmerinnen und ihre vielfältigen Gründungsgeschichten sichtbar machen. Mädchen und Frauen sollen dafür sensibilisiert werden, sich beruflich selbständig zu machen, also ein eigenes Unternehmen zu gründen oder, als Nachfolgegründerin, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen. Die Initiative arbeitete dabei gut mit der BMWK-Initiative „Unternehmensnachfolge _ aus der Praxis für die Praxis“ zusammen, einem Projekt das explizit Frauen bei Nachfolgegründungen unterstützt. Diese Zusammenarbeit sollte fortgesetzt werden.
Aufgabe der derzeit aktiven weiblichen „Vorbild-Unternehmerinnen“ von „FRAUEN unternehmen“ ist es, ehrenamtlich in allgemein- und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, auf (Gründungs-)Messen oder bei öffentlichen Veranstaltungen für mehr Gründerinnengeist bei Frauen und Mädchen zu werben.
Unterstützt werden die von einer unabhängigen Jury ausgewählten Vorbild-Unternehmerinnen von einer Geschäftsstelle, die eng mit dem BMWK zusammenarbeitet. Die Geschäftsstelle übernimmt dabei vor allem koordinierende Aufgaben: Sie unterstützt planend, organisierend und kommunikativ die Aktivitäten der Vorbild-Unternehmerinnen, fungiert als deren Ansprechpartnerin und fördert das Matching mit Mädchen und Frauen. Zudem ist die Geschäftsstelle zentraler Kontakt für interessierte Dritte, bewirbt die Initiative und sorgt für eine Erhöhung ihres Bekanntheitsgrades.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer entwickelt Vorschläge, wie Frauen und Mädchen durch die sog. Vorbild-Unternehmerinnen für den Schritt in die Selbständigkeit sensibilisiert werden können.
Dabei soll die bisherige Arbeit, soweit möglich, mit dem aktuellen Kreis an Vorbild-Unternehmerinnen fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Auf in den vergangenen Jahren entwickelten Kontakten/Kooperationen soll aufgebaut werden.
Die Geschäftsstelle soll inhaltlich neue Schwerpunkte setzen und neue Maßnahmen entwickeln, um gemeinsam mit den Vorbild-Unternehmerinnen Frauen und Mädchen für den Schritt in die Selbständigkeit zu sensibilisieren. Um gesellschaftlichen Prägungen vorzubeugen bzw. diesen entgegenzuwirken und eine klischeefreie Berufswahl zu fördern, sollen dabei verstärkt Schulen angesprochen werden. Dabei liegt es im Interesse des AG, mit dem vom BMWK geförderten JUNIOR Schülerfirmenprogramm und dem BMWK-Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“ zu kooperieren und Vorschläge für eine Zusammenarbeit zu entwickeln.
Durch geeignete Maßnahmen soll das Thema „weibliches Unternehmertum“ stärker in der Öffentlichkeit platziert werden. Dazu soll auch eine höhere Reichweite in den Sozialen Medien erreicht werden. Erwartet wird darüber hinaus eine gezielte Erweiterung des Kreises der aktiven Vorbild-Unternehmerinnen, insbesondere um Unternehmerinnen aus den Bereichen MINT, Digitalwirtschaft und dem gewerblich-technischen Handwerk. Zudem soll das Netzwerk in derzeit unterrepräsentierten Regionen gestärkt werden.
Zu den Kernaufgaben des Auftrags gehören insbesondere die Bereitstellung von Personal, eine Basisausstattung zur Wahrnehmung der Netzwerkkoordinierung und des Projektmanagements, Reisetätigkeiten sowie die interne und externe Kommunikation einschließlich Erstellung eines Medienkonzepts.
Im Einzelnen sind die Hauptaufgaben in 7 Arbeitspacketen gegliedert; siehe Leistungsbeschreibung.
Die Laufzeit des Vertrags kann vom AG maximal zweimal um jeweils höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Hinweis: Der in den Ziffern II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert beinhaltet die beiden maximalen Verlängerungszeiträume von jeweils 12 Monaten (also insgesamt 48 Monate) ohne Umsatzsteuer.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren, das über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt wird.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise: Für die Durchführung des Vergabeverfahrens sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform zu verwenden. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die e-VergabeApp, der Angebots-Assistent (ANA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Weitergehende Informationen werden im Internet unter https://www.evergabe-online.info und im „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“ bereitgestellt.
Hinweis: In den ANA-Web importierte Angebotsunterlagen sind zunächst nur im Ordner „Angebot“ ausgewählt. Erst über die Funktion „Dokumente versenden“ werden die Unterlagen zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen. Die Übermittlung von Dokumenten ist nur bis zur festgelegten Angebotsfrist möglich. Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten zum Angebot rechtzeitig begonnen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Ein-tragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
3. Mindestjahresumsatz
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von [Betrag gelöscht] Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der, sofern verfügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll.
4. Ausreichendes Personal
Mindestanforderung: Mindestens 4 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den, sofern verfügbar, letzten drei Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
5. Erfahrung und Fachkunde in den folgenden Bereichen:
a) Erfahrung mit dem Projektmanagement von (Gründerinnen-)Netzwerken
b) Erfahrungen mit der Erstellung von Kommunikations- und Medienkonzepten
c) Erfahrung mit der Konzeption und Durchführung von Veranstaltungsformaten (Präsenz und Online)
d) Erfahrung mit der Konzeption und Umsetzung von Social-Media-Aktivitäten
Referenzen über mindestens einen Auftrag bzw. ein abgeschlossenes eigenes Projekt in jedem der vier oben genannten Bereichen. D. h., je Bereich ist mindestens eine Referenz einzureichen, insgesamt sind mindestens vier Referenzen einzureichen. Die Referenzen müssen tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bewerbers in den genannten Berei-chen zulassen.
Mehrfachnennungen der gleichen Referenz für unterschiedliche Bereiche sind zulässig. Bewerber können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2019 erbracht worden sein.
Eine Referenz soll folgende Angaben umfassen:
a) Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
b) ggf. Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten;
c) kurze sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen,
d) eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags/-projekts zu einem oder mehreren der entsprechenden oben genannten Bereiche.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
6. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
7. Zuverlässigkeit
Anforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
1. Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) gem. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (Muster siehe Vergabeunterlagen) abzuschließen, den Auftrag entsprechend den Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes durchzuführen und sich ggf. schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten.
2. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
3. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Anforderung: Keine Betroffenheit von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.