Beratung zur politischen und strategischen Entwicklung der ambulanten Versorgung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zur politischen und strategischen Entwicklung der ambulanten Versorgung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Beratung in allen Fragen zur politischen und strategischen Ausrichtung und Entwicklung der ambulanten Versorgung.
Auftragsgegenstand ist die Beratung der KBV in allen Fragen der politischen und strategischen Ausrichtung auf der Grundlage eines im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens abzuschließenden Vertrages.
In der Eigenschaft als Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzteschafft ist die KBV unmittelbar in gesundheitspolitische Entwicklungen sowie gesetzgeberische Vorgaben mit eingebunden und ist gefordert, Entscheidungsprozesse mitzugestalten. Gleichzeitig ist es vorrangiges Ziel der KBV, die ihr gesetzten Ziele zugunsten sämtlicher der durch sie Vertretenen bestmöglich zu verfolgen. Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt zum einen ein hohes Maß an fachlicher Expertise, besonders jedoch spezifische Kenntnisse eines politisch sensiblen Umfelds unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden besonderen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen voraus. Die KBV beabsichtigt vor diesem Hintergrund, die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der politischen und strategischen Beratung der KBV, um diese künftig bei der Interessenvertretung auf der Basis der Rahmenvorgaben des SGB V zu unterstützen. Dies ist insbesondere durch die Corona-Pandemie umso wichtiger geworden, als die KBV mit den KVen als gesamtes KV-System mit den dadurch gestiegenen Aufgaben erheblich stärker in den Blickpunkt von Politik, und Öffentlichkeit geraten ist. Die Aufgabe des zu beauftragenden Dienstleisters umfasst die Politik-, Strategie- und Positionsberatung der KBV im Bereich der Gesundheitspolitik.
dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber erfolgt nach folgendem Procedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
5. Sollten danach mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.3/3 (zu Referenzen) eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der hier beigefügten Bewertungsmatrix für die Referenzen bewerten. Die drei Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Belegen zwei (oder mehrere) geeignete Bewerber mit Punktgleichstand den dritten Platz in der ermittelten Rangfolge, gelten nachfolgende Regelungen, die nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit des dritten Platzes angewendet werden:
a) Es erhält der Bewerber den Vorzug, der im Kriterium Nr. 5 gemäß der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb über alle wertbaren Referenzen insgesamt die höhere Punktzahl erreicht hat;
b) falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.
Verlängerungsoption gemäß Ziffer II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen über die Bildung
der Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis.
(2) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nicht vorliegen.
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu dem erzielten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Jahresumsatz mit Tätigkeiten im vorgenannten Sinne in jedem der
letzten drei abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
(2) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bieters.
(3) Eigenerklärung (Vordruck): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/ Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Berufs-/Haftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen
Der Bewerber reicht mit seinem Teilnahmeantrag mindestens zwei Referenzen über politische und strategische Beratungsleistungen im Gesundheitssektor, davon mindestens 1 Referenz, die nach dem 01.01.2018 abgeschlossen worden ist, ein.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Referenznummer
b) Inhaber der Referenz
c) Auftraggeber/in, Anschrift sowie Kontaktmöglichkeit
d) Beratungsfeld
e) Umfang der Beratungsleistung (insbesondere Beratungszeitraum, Auftrags-/Honorarvolumen)
f) Inhalt der Beratungsleistung (insbesondere Gegenstand und Ziel der Beratung)
g) Art der Beratungsleistung (insbesondere Beratungsform wie Einzel- oder Dauerberatung)
Darüber hinaus ist eine vom Bewerber selbst zu erstellende kurze Beschreibung je Referenzleistung mit Aussagen zu bspw. Art, Umfang und Aufbau, Methodik, Größe, Budgets, ggf. Ergebnissen, Zahl der eingesetzten Projektmitglieder, Projektkosten etc. nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) beizufügen.
Hinweis: Die zu erstellende schriftliche Beschreibung je Referenzleistung soll 2 Seiten DIN A4, einseitig bedruckt, nicht überschreiten und kann eine bildliche Darstellung, die zur Veranschaulichung der Referenzleistung geeignet ist (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen), beinhalten.
Die Vergleichbarkeit der Referenz ist gegeben, wenn ein Bezug mit den zu vergebenden Leistungen, insb. zur Art der Leistung und zu Umfang besteht und die Referenz politische und strategische Beratungsleistungen im Gesundheitssektor zum Gegenstand haben. Referenzen, die nicht politische und strategische Beratungsleistungen im Gesundheitssektor zum Gegenstand haben, werden nicht gewertet.
Mindestens 2 Referenzen über politische und strategische Beratung im Gesundheitssektor, davon mindestens 1 Referenz die nach dem 01.01.2018 abgeschlossen worden ist.
Angebotsphase:
Der projektleitende Berater (Projektleiter) muss über mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in leitender Funktion im Bereich der Politik- und Strategieberatung verfügen.
Für die Angebotsphase sind zusätzlich 2 persönliche Referenzen des Projektleiters über vergleichbare Beratungsleistungen im Beratungsfeld "Gesundheitspolitik" nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten in Bezug auf die Beratungsleistungen für die KBV sollte eine gleichzeitige Beratung von Spitzenverbänden im Gesundheitswesen, der Bundesregierung oder von politischen Parteien vermieden werden.
Weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise:
1.
Die in Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dargestellten Anforderungen sind umfassend in den im eVergabe-Portal hinterlegten Vergabebedingungen bzw. in den benannten Anlagen und Vordrucken dargestellt. Im weiteren Verfahrensablauf werden den Bewerbern, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ggf. noch Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.