Berlin TXL, UTR - Termin-, Kosten- und Planungsmanagement Gebäudes B
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL, UTR - Termin-, Kosten- und Planungsmanagement Gebäudes B
Berlin
Im Rahmen der Nachnutzung des Flughafens Tegel und dessen Entwicklung zu dem Forschungs- und
Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“, vergibt die Tegel Projekt GmbH im Bereich Hochbau
& Facility Management Leistungen für das Termin-, Kosten- und Planmanagement (TKPM) zum Umbau
des Gebäudes B (ca. 27.878 qm BGF nach Umnutzung) zu einem Kongress- und Startup-Center mit
Kongress und Veranstaltungsbereichen für klein- und mittelständische Unternehmen, welche forschungs- und
entwicklungsintensive Tätigkeiten auf dem Gebiet der urbanen Technologien ausführen.
Grundlage für die Leistungen des AN ist das Leistungsbild „Projektmanagementleistungen in der Bau-
und Immobilienwirtschaft“ entsprechend des AHO-Heftes Nr. 9 (Stand: Mai 2014). Im Rahmen der
Leistungserbringung sind für jede Projektstufe die Leistungen aus allen fünf Handlungsbereichen A bis E zu
erbringen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projektstufen:
— Projektstufe 1a gem. AHO: Projektvorbereitung,
— Projektstufe 1b: Projektvorbereitung Grundlagenermittlung (analog LPH 1 HOAI) (OPTIONAL),
— Projektstufe 2: Planung (OPTIONAL),
— Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung (OPTIONAL),
— Projektstufe 4: Ausführung (OPTIONAL),
— Projektstufe 5: Projektabschluss (OPTIONAL).
Der AN wird zunächst nur mit den Leistungen der 1. Projektstufe beauftragt. Die weiteren optionalen
Projektstufen 2 bis 5 werden nach den Regelungen des Vertrages beauftragt. Im Wesentlichen besteht
die Aufgabe des AN darin, die am Teilprojekt Terminal B und Loop beteiligten Architekten, Fachplaner und
Baufirmen zusammenzuführen und zu steuern. Es ist Aufgabe des AN, frühzeitig Vorgaben und Meilensteine
einzuführen, Abhängigkeiten, Schnittstellen und Synergien der Projektbeteiligten herauszuarbeiten,
sowie Planungs- und Realisierungstermine zu koordinieren und zu überwachen. Die aus den einzelnen
Fachdisziplinen abzufragenden Leistungen und Leistungsstände sind zu plausibilisieren und in ein schlüssiges
Gesamtkonzept zu überführen. Dies bedeutet eine fortlaufende Verfolgung, Aktualisierung und Optimierung
vor genannter Themengebiete, eine Harmonisierung der Einzelterminpläne in einem Gesamtterminplan, das
Zusammenführen der Planungs- und Baukosten in einem Projektkostenplan sowie ein Reporting an und mit
dem AG.
Darüber hinaus wird in diesem Projekt konsequent die BIM-Methode angewendet und ist auch durch den AN in
seiner Leistungserbringung zu berücksichtigen. Die BIM-Koordination selbst liegt bei der Objektplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Geänderte Leistungen infolge veränderter Prüfphase VPU
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bisherige Nachträge:
NT01: Sachverständigenleistungen Ermittlung mitzuverarbeitende Bausubstanz
NT02: Geänderte Leistungen in Verbindung mit der Denkmalpflege und getrennter Bauteilbetrachtung B/Loop,
Zusatzleistungen infolge Berücksichtigung Tower K
Aktueller Nachtrag:
NT03: Geänderte Leistungen infolge veränderter Prüfphase VPU
Die Mitwirkung bei der detaillierten Untersetzung der Schadstoffsanierungskosten während der VPU-Prüfung erfolgte aufgrund einer für den AG ungeplanten und überraschenden Anforderung seitens der SenSW-Prüfstelle. Die Forderung ging beim AG per E-Mail am 26.03.2021 ein und erforderte eine zeitnahe Umsetzung. Eine Änderung auf Grundlage dieser Umstände war für den AG nicht vorherzusehen, da zum Zeitpunkt der indikativen Schadstofferfassung seitens der SenSW-Prüfstelle keine Forderungen hinsichtlich einer tiefergehenden Plausibilisierung bestanden. Darüber hinaus war zu diesem Zeitpunkt ein frühzeitiges Sondierungs-Gutachten nicht vorgesehen, da aufgrund des mehrfach verschobenen Eröffnungstermins des Flughafens BER und der sich anschließenden Bereitschaftsphase des Flughafens Tegel bis Mai 2021 der Übergabetermin des Geländes erst im August 2021 stattfinden konnte.