Berlin TXL, UTR - Termin-, Kosten- und Planungsmanagement Gebäudes B

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Berlin TXL, UTR - Termin-, Kosten- und Planungsmanagement Gebäudes B

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Im Rahmen der Nachnutzung des Flughafens Tegel und dessen Entwicklung zu dem Forschungs- und

Industrieparks „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“, vergibt die Tegel Projekt GmbH im Bereich Hochbau

& Facility Management Leistungen für das Termin-, Kosten- und Planmanagement (TKPM) zum Umbau

des Gebäudes B (ca. 27.878 qm BGF nach Umnutzung) zu einem Kongress- und Startup-Center mit

Kongress und Veranstaltungsbereichen für klein- und mittelständische Unternehmen, welche forschungs- und

entwicklungsintensive Tätigkeiten auf dem Gebiet der urbanen Technologien ausführen.

Grundlage für die Leistungen des AN ist das Leistungsbild „Projektmanagementleistungen in der Bau-

und Immobilienwirtschaft“ entsprechend des AHO-Heftes Nr. 9 (Stand: Mai 2014). Im Rahmen der

Leistungserbringung sind für jede Projektstufe die Leistungen aus allen fünf Handlungsbereichen A bis E zu

erbringen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projektstufen:

— Projektstufe 1a gem. AHO: Projektvorbereitung,

— Projektstufe 1b: Projektvorbereitung Grundlagenermittlung (analog LPH 1 HOAI) (OPTIONAL),

— Projektstufe 2: Planung (OPTIONAL),

— Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung (OPTIONAL),

— Projektstufe 4: Ausführung (OPTIONAL),

— Projektstufe 5: Projektabschluss (OPTIONAL).

Der AN wird zunächst nur mit den Leistungen der 1. Projektstufe beauftragt. Die weiteren optionalen

Projektstufen 2 bis 5 werden nach den Regelungen des Vertrages beauftragt. Im Wesentlichen besteht

die Aufgabe des AN darin, die am Teilprojekt Terminal B und Loop beteiligten Architekten, Fachplaner und

Baufirmen zusammenzuführen und zu steuern. Es ist Aufgabe des AN, frühzeitig Vorgaben und Meilensteine

einzuführen, Abhängigkeiten, Schnittstellen und Synergien der Projektbeteiligten herauszuarbeiten,

sowie Planungs- und Realisierungstermine zu koordinieren und zu überwachen. Die aus den einzelnen

Fachdisziplinen abzufragenden Leistungen und Leistungsstände sind zu plausibilisieren und in ein schlüssiges

Gesamtkonzept zu überführen. Dies bedeutet eine fortlaufende Verfolgung, Aktualisierung und Optimierung

vor genannter Themengebiete, eine Harmonisierung der Einzelterminpläne in einem Gesamtterminplan, das

Zusammenführen der Planungs- und Baukosten in einem Projektkostenplan sowie ein Reporting an und mit

dem AG.

Darüber hinaus wird in diesem Projekt konsequent die BIM-Methode angewendet und ist auch durch den AN in

seiner Leistungserbringung zu berücksichtigen. Die BIM-Koordination selbst liegt bei der Objektplanung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 72
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 189-427615

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 6.1.6.4.1.1.00.01
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
20/09/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Geänderte Leistungen infolge veränderter Prüfphase VPU

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 9
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Bisherige Nachträge:

NT01: Sachverständigenleistungen Ermittlung mitzuverarbeitende Bausubstanz

NT02: Geänderte Leistungen in Verbindung mit der Denkmalpflege und getrennter Bauteilbetrachtung B/Loop,

Zusatzleistungen infolge Berücksichtigung Tower K

Aktueller Nachtrag:

NT03: Geänderte Leistungen infolge veränderter Prüfphase VPU

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Mitwirkung bei der detaillierten Untersetzung der Schadstoffsanierungskosten während der VPU-Prüfung erfolgte aufgrund einer für den AG ungeplanten und überraschenden Anforderung seitens der SenSW-Prüfstelle. Die Forderung ging beim AG per E-Mail am 26.03.2021 ein und erforderte eine zeitnahe Umsetzung. Eine Änderung auf Grundlage dieser Umstände war für den AG nicht vorherzusehen, da zum Zeitpunkt der indikativen Schadstofferfassung seitens der SenSW-Prüfstelle keine Forderungen hinsichtlich einer tiefergehenden Plausibilisierung bestanden. Darüber hinaus war zu diesem Zeitpunkt ein frühzeitiges Sondierungs-Gutachten nicht vorgesehen, da aufgrund des mehrfach verschobenen Eröffnungstermins des Flughafens BER und der sich anschließenden Bereitschaftsphase des Flughafens Tegel bis Mai 2021 der Übergabetermin des Geländes erst im August 2021 stattfinden konnte.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR