Rahmenvereinbarungen über den Kauf von verschiedenen Personenkraftwagen für sämtliche Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen sowie ausgewählte Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222121262
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über den Kauf von verschiedenen Personenkraftwagen für sämtliche Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen sowie ausgewählte Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit möglichst vielen Fahrzeugherstellern, Generalvertretungen oder autorisierten Fachhändlern von Fahrzeugherstellern über den Kauf von verschiedenen Personenkraftwagen (PKW) mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit Brennstoffzellen-Antrieb, mit Plug-In Hybrid Antrieb, mit alternativen Antrieben (z. B. (mild-)Hybrid oder Gas) und mit herkömmlichen Antrieben (reine Verbrennungsmotoren mit Benzin und Diesel) für sämtliche Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen sowie ausgewählte Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Der jährliche Bedarf liegt bei ca. 140 Fahrzeugen. Weitere Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentliche Unternehmen können während der gesamten Vertragslaufzeit hinzukommen.
Personenkraftwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
Personenkraftwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zur Zusammenarbeit mit Electronics Watch
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Gestattungsvereinbarung LBV
• Gestattungsvereinbarung Feuerwehr Hamburg
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit Brennstoffzellen-Antrieb (FCEV)
Personenkraftwagen mit Brennstoffzellen-Antrieb (FCEV)
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zur Zusammenarbeit mit Electronics Watch
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Gestattungsvereinbarung LBV
• Gestattungsvereinbarung Feuerwehr Hamburg
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit Plug-In Hybrid Antrieb (PHEV)
Personenkraftwagen mit Plug-In Hybrid Antrieb (PHEV)
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zur Zusammenarbeit mit Electronics Watch
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Gestattungsvereinbarung LBV
• Gestattungsvereinbarung Feuerwehr Hamburg
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit alternativem Antrieb
Personenkraftwagen mit alternativem Antrieb
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zur Zusammenarbeit mit Electronics Watch
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Gestattungsvereinbarung LBV
• Gestattungsvereinbarung Feuerwehr Hamburg
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit Benzinantrieb
Personenkraftwagen mit Benzinantrieb
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zur Zusammenarbeit mit Electronics Watch
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Gestattungsvereinbarung LBV
• Gestattungsvereinbarung Feuerwehr Hamburg
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Personenkraftwagen mit Dieselantrieb
Personenkraftwagen mit Dieselantrieb
Folgende Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Firmenangaben
• Preisblatt
• Erklärung zur Zusammenarbeit mit Electronics Watch
• Erklärung zum Zugang zu einem Konfigurator (für Behörden)
• Erklärung zu den Ansprechpartnern bei Abruf der Lieferung/Leistung
• Gestattungsvereinbarung LBV
• Gestattungsvereinbarung Feuerwehr Hamburg
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit Brennstoffzellen-Antrieb (FCEV)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit Plug-In Hybrid Antrieb (PHEV)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit alternativem Antrieb
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit Benzinantrieb
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen mit Dieselantrieb
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.