MACH Erweiterung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diw.de
Abschnitt II: Gegenstand
MACH Erweiterung
MACH Erweiterung
Erwerb von Institutslizenzen für ca. 360 Beschäftigte und von Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung bei der Implementierung der Softwarelösung und der Workflows einschließlich Schulung der Beschäftigten für folgende Anwendungen:
- MACH E-Rechnung mit Rechnungsworkflow
- MACH E-Beschaffung mit Beschaffungsworkflow
- MACH E-Akte
MACH Erweiterung
Erwerb von Institutslizenzen für ca. 360 Beschäftigte und von Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung bei der Implementierung der Softwarelösung und der Workflows einschließlich Schulung der Beschäftigten für folgende Anwendungen:
- MACH E-Rechnung mit Rechnungsworkflow
- MACH E-Beschaffung mit Beschaffungsworkflow
- MACH E-Akte
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Das DIW Berlin nutzt für das Rechnungswesen des Instituts bereits die Software Mach mit den Modulen Finanzbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung. Darüber hinaus setzt das Strategische Controlling für das Berichtswesen den MACH BI Architekt ein. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, die der Erweiterung der vorhandenen Software dienen. Da die Beschaffung einer Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen nicht technisch vereinbar wäre, zudem nicht wirtschaftlich sowie mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, soll der ursprüngliche Auftragnehmer die Leistung erbringen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
MACH Erweiterung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/vergabekammer
Es wird auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hingewiesen:
§ 135 Unwirksamkeit GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/vergabekammer