Referenzimplementierung TI-Messenger Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0069
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Referenzimplementierung TI-Messenger
Ziel der Ausschreibung ist die Entwicklung, Bereitstellung und der Betrieb einer Referenzimplementierung des Telematikinfrastruktur-Messengers.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die hier beschriebene Leistung umfasst die Implementierung eines TI-Messenger Fachdienstes und eines TI-Messenger Clients gemäß der gematik Produkttypsteckbriefe und Spezifikationen.
Dazu wird die Referenzimplementierung gemäß Spezifikation zunächst aufgebaut und mindestens ein Jahr betrieben werden, damit Messenger-Anbieter Interoperabilitätstests mit ihren Anwendungen durchführen können. Die Arbeitsergebnisse werden interessierten Anbietern bzw. Marktteilnehmern parallel Open-Source zur Verfügung gestellt, um die Entwicklung weiterer TI-Messenger Produkte zu unterstützen.
Der dafür abzuschließende Vertrag enthält zum Teil Elemente eines Rahmenvertrages. Dafür gilt folgendes: Die Höchstmengen, bis zu denen unter dem rahmenvertraglichen Teil des Vertrages Leistungen maximal abgerufen können, lauten wie folgt:
- 9600 Service-Instanzen
- 3552 Messenger-Client Instanzen
- 4800 Personentage Beratungs- und Analyseleistungen
- 4080 Personentage Weiterentwicklungsleistungen für die Referenzimplementierung
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrages durch einseitige schriftliche Erklärung um 1 (ein) Jahre zu verlängern. Diese Verlängerungsoption kann 2 (zwei) mal ausgeübt werden, somit auf eine Gesamtvertragslaufzeit von 4 (vier) Jahren plus Entwicklungs- und Bereitstellungsdauer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Akquinet nx2 GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.akquinet.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YWG3GCU1E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de