Call-Center Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-messe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Call-Center Dienstleistungen
Erbringung von Call-Center Dienstleistungen
- Betreuung von Rufnummern und E-Mail Postfächern und HelpDesk (webtool).
- Alle Leistungen sind in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
- Betreuungszeit: Montag - Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
- Bereitschaftsdienste an Wochenenden: Für Aufbau- oder Veranstaltungswochenenden werden entsprechend zeitiger und vorheriger Beauftragung und Vereinbarung (in der Regel 07:00 bis 20:00 Uhr) Bereitschaftsdienste (Telefonie) vorgehalten. Abweichende Zeiten werden rechtzeitig angekündigt.
- Erstellung von Statistiken und Reports
- E-Mails Software: MS Outlook
- Die Reaktionszeit für die Bearbeitung von E-Mails darf nicht länger als 24 Stunden dauern.
Der Vertrag kann einmalig für zwei weitere Jahre verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Call-Center Dienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
Call-Center Dienstleistungen, IT Dienstleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland