Planungsleistungen für Verkehrsstation Brachbach, Erhöhung Mittelbahnsteig/ Modernisierung; IBW Lph 5 und 6; 7; VA Lph 5, 6, 7; TWP 4, 5, 6 Lph Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34823
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Verkehrsstation Brachbach, Erhöhung Mittelbahnsteig/ Modernisierung; IBW Lph 5 und 6; 7; VA Lph 5, 6, 7; TWP 4, 5, 6 Lph
Planungsleistungen für Verkehrsstation Brachbach, Erhöhung Mittelbahnsteig/ Modernisierung; IBW Lph 5 und 6; 7; VA Lph 5, 6, 7; TWP 4, 5, 6 Lph
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen für Verkehrsstation Brachbach, Erhöhung Mittelbahnsteig/ Modernisierung; IBW Lph 5 und 6; 7; VA Lph 5, 6, 7; TWP 4, 5, 6 Lph
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verkehrsstation Brachbach
Planungsleistungen für Verkehrsstation Brachbach, Erhöhung Mittelbahnsteig/ Modernisierung; IBW Lph 5 und 6; 7; VA Lph 5, 6, 7; TWP 4, 5, 6 Lph
NT16: Herstellung Unterbauprovisorium zwischen Hilfsbrücke und Bestandsbauwerk PU
Nach dem Einbau der Hilfsbrücke entstand zwischen dem Bestandsteil des Rahmenbauwerks der PU und dem Altbestand eine zusätzliche Lücke die mittels Übergangskonstruktion zwischen Gleis und Bahnsteigbereich geschlossen wurde. Zusätzlich musste für unterhalb der provisorischen Konstruktion ein Übergang geplant werden, welche die PU Decke und Hilfsbrückenunterbau (Träger) bündig schließt. Diese Konstruktion ist Gegenstand.