Deutsch-Kasachischer Agrarpolitischer Dialog Referenznummer der Bekanntmachung: KAZ 23-01
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmel-kooperationsprogramm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsch-Kasachischer Agrarpolitischer Dialog
Das Projekt soll dazu beitragen, durch verbesserte Rahmenbedingungen und agrarpolitische Instrumente den Beitrag des Agrarsektors zur Entwicklung Kasachstans zu sichern, in dem es agrarpolitische Entscheidungen mit internationalem Know-How unterstützt und bei Fragen der Landwirtschaft das gegenseitige Verständnis im deutsch-kasachischen Verhältnis fördert.
Dafür soll in vier Ergebnisbereichen gearbeitet werden. Das Projekt leistet Beratungen sowie Schulungen zu verschiedenen Themen und führt eigene Fachveranstaltungen sowie Fachinformationsfahrten mit den kasachischen Partnern durch.
Kasachstan und Deutschland
Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß §119, Abs. 2 und 3 GWB iVm §§14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
Der Ausführungszeitraum dauert voraussichtlich vom 01.01.2023 bis 31.12.2025, bei Ausübung der vertraglich vorgesehenen einseitigen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber bis 31.12.2026
Die gesamte Summe von 01.2023 bis 12.2026 inklusive Verlängerung beträgt demnach bis zu 2.600.000,- EUR brutto (bis zu 2.183.600,- EUR netto).
Die Durchführung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Unterzeichnung einer Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem BMEL und dem Landwirtschaftsministerium der Republik Kasachstan sowie der Unterzeichnung einer entsprechenden Durchführungsvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Eignungskriterien:
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben. (A)
3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von:
Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von politischen Beratungsleistungen im Agrarsektor (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen (z.B. 2 Referenzen à 2,5 Jahre);
Mindestens 2 Referenzen (im Zeitraum der letzten 5 Jahre) über die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und/oder Schulungsmaßnahmen zu landwirtschaftlichen Themen;
Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von internationalen Projekten im postsowjetischen Raum / in Zentralasien (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen;
Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der letzten 5 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.
Referenzen sind jeweils unter Angabe des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers und der Höhe des Auftragswertes und des prozentualen Anteils des Bieters am Auftragswert einzureichen.
Zuschlagkriterien (s. Verfahrensbeschreibung)
Gewichtung:
Techn. Angebot- 40%
Preis- 30%
Präsentation-30%
Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL-B), den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für Aufträge der GFA Consulting Group GmbH als Generalbeauftragter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die weltweite technische Zusammenarbeit der Bundesregierung im Agrar- und Ernährungsbereich und im Bereich der internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung, den Bedingungen des Vertragsentwurfs und der GFA-Richtlinie über die Abrechnung von Leistungen.
Der Vertrag wird zunächst für die Jahre 2023-2025 geschlossen und enthält eine Verlängerungsoption für den Auftraggeber für weitere zwölf Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben