Reinigung der Ponton-, Fähranlagen und Zugangsbrücken im Hamburger Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: PE-0366-22-O-EU

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/115316
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabe.rib.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung der Ponton-, Fähranlagen und Zugangsbrücken im Hamburger Hafen

Referenznummer der Bekanntmachung: PE-0366-22-O-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Reinigung der Ponton-, Fähranlagen und Zugangsbrücken im Hamburger Hafen. Gegenstand und Umfang der zu übernehmenden Leistungen sind die teilweise tägliche

Reinigung der Pontons, der Brücken (Zugangsbrücken) sowie die Müllbehälterentleerungen auf den Fähranlagen. Der Arbeitsumfang dieser Ausschreibung ist in einzelne Arbeitstage gegliedert. Die Reinigung der Fähr- und Pontonanlagen muss bis 14:00 Uhr abgeschlossen sein.

Es ist kein Einsatz von Motor- und Elektrogeräten möglich. Zudem bestehen keine Befahrmöglichkeiten der Pontons und Zugangsbrücken mit Kfz. Z.T. schlechte Parkmöglichkeiten machen daher größere fußläufige Wegestrecken notwendig. Ebenso besteht zwischen den einzelnen Anlagen eine große räumliche Distanz, die an einzelnen Tagen zu bewältigen ist.

Der Auftragnehmer muss im Notfall, z.B. unverhoffte Verschmutzung mit Verletzungsgefahr, innerhalb von max. 1 Stunde vor Ort sein.

Die ausgeschriebenen Arbeiten beginnen am 01.01.2023, Neujahr um 10.00 Uhr.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Reinigung der Ponton-, Fähranlagen und Zugangsbrücken im Hamburger Hafen. Gegenstand und Umfang der zu übernehmenden Leistungen sind die teilweise tägliche

Reinigung der Pontons, der Brücken (Zugangsbrücken) sowie die Müllbehälterentleerungen auf den Fähranlagen. Der Arbeitsumfang dieser Ausschreibung ist in einzelne Arbeitstage gegliedert. Die Reinigung der Fähr- und Pontonanlagen muss bis 14:00 Uhr abgeschlossen sein.

Es ist kein Einsatz von Motor- und Elektrogeräten möglich. Zudem bestehen keine Befahrmöglichkeiten der Pontons und Zugangsbrücken mit Kfz. Z.T. schlechte Parkmöglichkeiten machen daher größere fußläufige Wegestrecken notwendig. Ebenso besteht zwischen den einzelnen Anlagen eine große räumliche Distanz, die an einzelnen Tagen zu bewältigen ist.

Der Auftragnehmer muss im Notfall, z.B. unverhoffte Verschmutzung mit Verletzungsgefahr, innerhalb von max. 1 Stunde vor Ort sein.

Die ausgeschriebenen Arbeiten beginnen am 01.01.2023, Neujahr um 10.00 Uhr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 23/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Option auf einmalige Verlängerung um 2 Jahre. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.

Preisanpassungen sind zu der Verlängerung möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.

Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Erzeugerpreise für Dienstleistungen", Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen, Bereich Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln.

Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100. Zusätzlich können die Entwicklung des Tarif-und Mindestlohnes berücksichtigt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrages

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.

2.) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber

2.) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist

3.) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische

Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt

4.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

5.) Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen zu Arbeiten im Publikumsverkehr (gepflegtes Erscheinungsbild, einheitliche Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Fahrzeug in einem technisch und optisch guten Zustand und mit einem Firmenlogo)

6.) Referenzliste des Ansprechpartners des AN in der Pontonreinigung

7.) Erläuterung, wie die Notfalleinsatzzeit von max.1 Stunde garantiert wird

8.) Der Bieter hat ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig nachzuweisen sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Angebot zu benennen

9.) Der Bieter hat ein Umweltmanagement DIN ISO 14001 nachzuweisen

10.) Der Bieter hat den Nachweis über ein im Einsatz befindliches Ticketsystem zu erbringen

11.) Unternehmenseigenes Arbeitsschutz- und Sicherheitskonzept (Anforderungen gem. Ziffer 2d der Leistungsbeschreibung)

12.)Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Level A2 besitzt und alle Anforderungen des gültigen Entsendegesetzes eingehalten werden.

13.)Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Arbeiten im Publikumsverkehr (gepflegtes Erscheinungsbild, einheitliche

Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Fahrzeug in einem technisch und optisch guten

Zustand und mit einem Firmenlogo)

• Erfahrungen des Ansprechpartners des AN in der Pontonreinigung (der Nachweis

erfolgt über personenbezogene Referenzen)

• Erläuterung, wie die Notfalleinsatzzeit von max.1 Stunde garantiert wird

• Der Bieter hat ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig nachzuweisen sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Angebot zu benennen

• Der Bieter hat ein Umweltmanagement DIN ISO 14001 nachzuweisen

• Der Bieter hat den Nachweis über ein im Einsatz befindliches Ticketsystem zu erbringen

• Unternehmenseigenes Arbeitsschutz- und Sicherheitskonzept (Anforderungen gem. Ziffer 2d der Leistungsbeschreibung)

• Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Level A2 besitzt und alle Anforderungen des gültigen Entsendegesetzes eingehalten werden.

• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.

Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/12/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Ausschreibungsstelle Hamburg Port Authority (AöR)

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2026

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.

2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Reinigung; Vergabenummer PE-0366-22-VT-EU.

3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.

4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind seit dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.

5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten.

6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.

7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.

8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/10/2022