Reinigung der Ponton-, Fähranlagen und Zugangsbrücken im Hamburger Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: PE-0366-22-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Ponton-, Fähranlagen und Zugangsbrücken im Hamburger Hafen
Reinigung der Ponton-, Fähranlagen und Zugangsbrücken im Hamburger Hafen. Gegenstand und Umfang der zu übernehmenden Leistungen sind die teilweise tägliche
Reinigung der Pontons, der Brücken (Zugangsbrücken) sowie die Müllbehälterentleerungen auf den Fähranlagen. Der Arbeitsumfang dieser Ausschreibung ist in einzelne Arbeitstage gegliedert. Die Reinigung der Fähr- und Pontonanlagen muss bis 14:00 Uhr abgeschlossen sein.
Es ist kein Einsatz von Motor- und Elektrogeräten möglich. Zudem bestehen keine Befahrmöglichkeiten der Pontons und Zugangsbrücken mit Kfz. Z.T. schlechte Parkmöglichkeiten machen daher größere fußläufige Wegestrecken notwendig. Ebenso besteht zwischen den einzelnen Anlagen eine große räumliche Distanz, die an einzelnen Tagen zu bewältigen ist.
Der Auftragnehmer muss im Notfall, z.B. unverhoffte Verschmutzung mit Verletzungsgefahr, innerhalb von max. 1 Stunde vor Ort sein.
Die ausgeschriebenen Arbeiten beginnen am 01.01.2023, Neujahr um 10.00 Uhr.
Hamburg
Reinigung der Ponton-, Fähranlagen und Zugangsbrücken im Hamburger Hafen. Gegenstand und Umfang der zu übernehmenden Leistungen sind die teilweise tägliche
Reinigung der Pontons, der Brücken (Zugangsbrücken) sowie die Müllbehälterentleerungen auf den Fähranlagen. Der Arbeitsumfang dieser Ausschreibung ist in einzelne Arbeitstage gegliedert. Die Reinigung der Fähr- und Pontonanlagen muss bis 14:00 Uhr abgeschlossen sein.
Es ist kein Einsatz von Motor- und Elektrogeräten möglich. Zudem bestehen keine Befahrmöglichkeiten der Pontons und Zugangsbrücken mit Kfz. Z.T. schlechte Parkmöglichkeiten machen daher größere fußläufige Wegestrecken notwendig. Ebenso besteht zwischen den einzelnen Anlagen eine große räumliche Distanz, die an einzelnen Tagen zu bewältigen ist.
Der Auftragnehmer muss im Notfall, z.B. unverhoffte Verschmutzung mit Verletzungsgefahr, innerhalb von max. 1 Stunde vor Ort sein.
Die ausgeschriebenen Arbeiten beginnen am 01.01.2023, Neujahr um 10.00 Uhr.
Es besteht die Option auf einmalige Verlängerung um 2 Jahre. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Preisanpassungen sind zu der Verlängerung möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Erzeugerpreise für Dienstleistungen", Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen, Bereich Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln.
Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100. Zusätzlich können die Entwicklung des Tarif-und Mindestlohnes berücksichtigt werden.
siehe Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
1.) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2.) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
1.) Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
2.) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
3.) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
4.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
5.) Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen zu Arbeiten im Publikumsverkehr (gepflegtes Erscheinungsbild, einheitliche Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Fahrzeug in einem technisch und optisch guten Zustand und mit einem Firmenlogo)
6.) Referenzliste des Ansprechpartners des AN in der Pontonreinigung
7.) Erläuterung, wie die Notfalleinsatzzeit von max.1 Stunde garantiert wird
8.) Der Bieter hat ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig nachzuweisen sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Angebot zu benennen
9.) Der Bieter hat ein Umweltmanagement DIN ISO 14001 nachzuweisen
10.) Der Bieter hat den Nachweis über ein im Einsatz befindliches Ticketsystem zu erbringen
11.) Unternehmenseigenes Arbeitsschutz- und Sicherheitskonzept (Anforderungen gem. Ziffer 2d der Leistungsbeschreibung)
12.)Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Level A2 besitzt und alle Anforderungen des gültigen Entsendegesetzes eingehalten werden.
13.)Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
• Arbeiten im Publikumsverkehr (gepflegtes Erscheinungsbild, einheitliche
Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Fahrzeug in einem technisch und optisch guten
Zustand und mit einem Firmenlogo)
• Erfahrungen des Ansprechpartners des AN in der Pontonreinigung (der Nachweis
erfolgt über personenbezogene Referenzen)
• Erläuterung, wie die Notfalleinsatzzeit von max.1 Stunde garantiert wird
• Der Bieter hat ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig nachzuweisen sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Angebot zu benennen
• Der Bieter hat ein Umweltmanagement DIN ISO 14001 nachzuweisen
• Der Bieter hat den Nachweis über ein im Einsatz befindliches Ticketsystem zu erbringen
• Unternehmenseigenes Arbeitsschutz- und Sicherheitskonzept (Anforderungen gem. Ziffer 2d der Leistungsbeschreibung)
• Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Level A2 besitzt und alle Anforderungen des gültigen Entsendegesetzes eingehalten werden.
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschreibungsstelle Hamburg Port Authority (AöR)
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Reinigung; Vergabenummer PE-0366-22-VT-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind seit dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten.
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]