Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2262874
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbzeitarbeit.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag, der zum nachgelagerten Wettbewerb berechtigt, über die Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH. Diese Personaldienstleistungen werden als
klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens
HF3/22/004 sollen Rahmenverträge für den Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2025, mit zweifacher
optionaler Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, geschlossen werden.
Gebiet Nord
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH
Für den Auftraggeber besteht 2-Mal die Option auf eine Vertragsverlängerung von jeweils zwölf Monaten. Die jeweilige Option ist spätestens mit zwei Monaten vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.
Gebiet Nordost
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH
Für den Auftraggeber besteht 2-Mal die Option auf eine Vertragsverlängerung von jeweils zwölf Monaten. Die jeweilige Option ist spätestens mit zwei Monaten vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.
Gebiet Süd
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH
Für den Auftraggeber besteht 2-Mal die Option auf eine Vertragsverlängerung von jeweils zwölf Monaten. Die jeweilige Option ist spätestens mit zwei Monaten vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.
Gebiet Südost
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH
Für den Auftraggeber besteht 2-Mal die Option auf eine Vertragsverlängerung von jeweils zwölf Monaten. Die jeweilige Option ist spätestens mit zwei Monaten vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.
Gebiet Südwest
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH
Für den Auftraggeber besteht 2-Mal die Option auf eine Vertragsverlängerung von jeweils zwölf Monaten. Die jeweilige Option ist spätestens mit zwei Monaten vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.
Gebiet West
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Reinigungsbereich für die DB Services GmbH
Für den Auftraggeber besteht 2-Mal die Option auf eine Vertragsverlängerung von jeweils zwölf Monaten. Die jeweilige Option ist spätestens mit zwei Monaten vor dem Ablauf des jeweiligen Laufzeitendes wahrzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.