Projekt BRICK (Gebäudeautomation) Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-029
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt BRICK (Gebäudeautomation)
Als Teil des Campus Süd der Bundesdruckerei (bdr) in 10969 Berlin sollen die denkmalgeschützten Bestandsgebäude 04, 05, 06, 10, 14, 21 und 22 mit ca. 8.150 m2 BGF saniert und zu einem Gewerbehof mit Büro- und Gewerbenutzung entwickelt werden. Das Gebäude 06 wird mit der Aufstockung eines Staffelgeschosses um ca. 300 m2 erweitert.
Die Baumaßnahme setzt sich aus mehreren aneinandergrenzenden Gebäudeteilen zusammen, die an vier Innenhöfe (Hof 3, 4, 7 und 8) angrenzen. Die Gebäude stehen auf einer Grundfläche von ca. 1.400m2 und umfassen ca. 31.000 m3 BRI. Die Erschließung der 2 bis 5 Obergeschosse erfolgt über mehrere Treppenhäuser und einen Aufzug. Der höchste OKFF der Nutzfläche befindet sich bei ca. + 19,40m.
Berlin
Vergabeeinheit 22 "Gebäudeautomation" Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Errichtung einer Gebäude- und Raumautomation sowie einer (MBE) Management- und Bedienebene im Rahmen einer Denkmalsanierung bestehend aus 7 aneinandergrenzenden Gebäuden, wovon eines mittels Aufstockung eines Staffelgeschosses erweitert wird.
Für die Regelung und Steuerung der Lüftungs- Heizungs- und Kälteanlagen werden in den Technik-Zentralen im UG drei Informationsschwerpunkte errichtet:
• ISP03 Lüftung • ISP04 Heizung • ISP05 Kälte Für die Regel- und Steuerung der Kühlsegel, Heizkörper, Sonnenschutz und Beleuchtung, in den Nutzerbereichen E1 bis E5, werden jeweils in den Elektroräumen GA-Bereichsverteiler installiert, in denen sich die Raumautomation dafür befindet.
• E1 / 2 GA-Bereichsverteiler • E2 / 4 GA-Bereichsverteiler • E3 / 4 GA-Bereichsverteiler • E4 / 3 GA-Bereichsverteiler • E5 / 1 GA-Bereichsverteiler Die Regelung und Steuerung der haustechnischen Anlagen sowie Raumcontroller, erfolgt mit BACnet-fähigen Automationsstationen/-Controllern. In der Raumautomation kommt für die Sensorik und Aktorik ein KNX-System, sowie systemspezifische I/O Feldbusmodule zum Einsatz.
Übergeordnet wird eine Gebäudeleittechnik, (MBE) Management und Bedieneinrichtung errichtet.
Sowohl auf der Management- als auch auf der Automatisierungsebene sind ausschließlich Technikkomponenten der Hersteller Kieback&Peter GmbH & Co. KG sowie WISAG Automatisierungstechnik GmbH & Co. KG zugelassen. Diese Abweichung vom Grundsatz der Produktneutralität ist im Hinblick auf die beim Auftraggeber vorhandene Gebäudeautomation einschließlich Gebäudeleittechnik aus technischen, sicherheitsrelevanten, wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen sachlich gerechtfertigt (§ 7 EU Abs. 2 Satz 1 VOB/A).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Aktueller Handelsregisterauszug (alternativ: Eintragung in Berufsregister und/oder Handwerksrolle), nicht älter als drei Monate zum Datum des Abgabetermins für das Angebot.
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt 5.
3) Eigenerklärung Russlandbezug gemäß Formblatt 7.
Die o.g. Nachweise sind ggf. auch für benannte Drittunternehmen und Nachunternehmer vorzulegen.
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 (Bieterselbstauskunft, siehe dort Ziffer 3) über den Gesamtjahresumsatz des Bieters für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz die Erbringung von Bauleistungen und anderen Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2) Nachweis einer bestehenden Bauhaftpflichtversicherung über eine Haftungssumme von mindestens EUR 5.000.000 für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall). Sollte der Bieter über eine solche nicht verfügen, hat er durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, im Zuschlagsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den o.g. Merkmalen abzuschließen.
Eine Bietergemeinschaft kann den Nachweis einer bestehenden Bauhaftpflichtversicherung wie folgt erbringen:
a) Versicherungsnehmer ist die Bietergemeinschaft selbst b) Versicherungsnehmer ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft, wobei dem Auftraggeber nachzuweisen ist, dass alle übrigen Bietergemeinschaftsmitglieder ebenfalls in den Versicherungsschutz miteinbezogen sind.
Im Übrigen gelten die Vorgaben aus dem vorstehenden Absatz entsprechend.
1) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 (Bieterselbstauskunft, siehe dort Ziffer 4) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
2) Benennung mindestens eines (mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren) Referenzprojekts, welches durchgängig oder teilweise in den Kalenderjahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und/oder 2022 durchgeführt worden ist. Die Auftraggeber der benannten Referenzprojekte können, müssen aber nicht der öffentlichen Hand zuzuordnen sein.
Diesbezüglich ist Formblatt 6 (Referenzprojekte) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Als vergleichbar mit den ausgeschriebenen Bauleistungen gilt ein Referenzprojekt, wenn der vom Bieter zu beschreibende Inhalt des Referenzprojekts sämtliche der folgenden Bau- und Leistungsteile umfasst:
- Errichtung Gebäude- und Raumautomation in einem Büro-, Gewerbe- oder Wohngebäude mit mehreren Informationsschwerpunkten bei einem Auftragswert in Höhe von mindestens netto EUR 400.000.
3) Mit seinem Angebot hat der Bieter eine Darstellung einzureichen, aus der sich Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals ergeben. Die entsprechende Darstellung kann auch in anonymisierter Form eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Eine detaillierte Beschreibung der in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien ist dem Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe" (dort Ziffer 7.1) zu entnehmen, das unter dem Link zu Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung abrufbar ist.
b) Dem Bieter steht es frei, seine Eignung nach Maßgabe der in Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien - soweit möglich - auch durch Eintragungen gem. § 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A in einem der dort beschriebenen Verzeichnisse nachzuweisen.
c) Der Auftraggeber wird allen interessierten Bietern nach Maßgabe der Ziffer 4.3 der AzA die Möglichkeit gewähren, das Objekt, an dem die ausgeschriebenen Leistungen durchzuführen sind, bereits vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
d) Mit Angebotsabgabe hat der Bieter eine ausgefüllte Vertraulichkeitsvereinbarung einzureichen (vgl. Ziff. 7.1.12 der AzA).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: Bonn
Land: Deutschland