ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45538
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 05 1. Die Abweichung der Abmessungen des Rasters innerhalb des Bodenspiegels - dieses passte nicht mit dem ausgeschriebenen und auszuführenden Produkt/Stein überein. Infolgedessen musste das gesamte Boden_Raster und zwar in allen Bereichen,
angepasst und damit ein komplett neuer Bodenspiegel geplant und abgestimmt werden. 2. Darüber hinaus wurde seitens der DB und entgegen der ursprünglichen Ausschreibung, im weiteren Zuge der Planfreigabe(n) (Betrifft alle Bereiche) eine zusätzliche
Planung von Detailzeichnung(en) eingefordert (welches im Leistungsumfang der Pos. 6.1.10 nicht enthalten ist). 3. Weiter kam es im weiteren Zuge der Konkretisierung und Umarbeitung der Planung, zu zusätzlich erforderlichen Gefälleausbildungen im Bereich der TRHTüren , welche noch ergänzend berücksichtigt und geplant werden mussten - (dies war in den Planung seitens AG bis dato nicht berücksichtigt).
Da die Kosten für die Ausführung der unter a) beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht die Leistungen gesondert auszuschrieben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN Bau auszuführen. Aufgrund der unter b) bereits beschriebenen unverhältnismäßigen Kosten infolge eines hierfür erforderlichen Vergabeverfahrens ist der bestehende AN Bau für diese Leistung mit zu beauftragen.