Glas- und Fensterreinigung, Schulen der Stadtgemeinde Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0662/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Fensterreinigung, Schulen der Stadtgemeinde Bremen
Glas- und Fensterreinigung an Schulen der Stadtgemeinde Bremen
Stadtgebiet Mitte - 4 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Mitte: östl. Vorstadt u. Schwachhausen - 13 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Nord: Blumenthal - 11 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Nord: Burglesum - 11 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Nord: Vegesack - 11 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Ost: Borgfeld und Horn - 9 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Ost: Hemelingen - 11 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Ost: Oberneuland und Vahr - 9 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Ost: Osterholz - 10 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Süd: Huchting - 7 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Süd: Neustadt - 9 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Süd: Obervieland - 7 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet Süd: Seehausen, Strom u. Woltmershausen - 5 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet West: Findorff u. Walle - 18 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Stadtgebiet West: Gröpelingen - 10 Schulen
Bremen
Fachgerechte Glas- und Fensterreinigung.
Nach den 24 Monaten Festlaufzeit läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Nachweis der Eignung ist im Formblatt 124LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen) zu erbringen. ( Siehe Vergabeunterlagen)
2. Erklärung des Bieters zur Einhaltung von Mindest- und Tariflohnverpflichtungen nach Bundesgesetz. (Formblatt 231 HB-EU)
3. Eigenerklärung zur Eignung u. a. Eintragung in einem Berufs -/Handelsregister
4. Im Falle der Inanspruchnahme von Nachunternehmerleistungen muss das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233), inkl. namentlicher Nennung der Nachunternehmer, mit dem Angebot eingereicht werden.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Eigenerklärungen bzgl. entrichteter Steuern an die zuständige in- bzw. ausländische Finanzbehörde sowie entrichteter Beiträge an die zuständigen in- bzw. ausländischen Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse).
3. Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Als Mindestdeckungssumme mit dynamischer Anpassungsklausel sind erforderlich:
Personenschäden: 2.500.000,00€
Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00€
Bearbeitungsschäden: 250.000,00€
Schlüsselverlust: 250.000,00€
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021) mit einem Gesamtumsatz von mind. 500.000,00 € pro Jahr im Bereich Glasreinigung.
5.Eignungskriterien
Es werden nur Angebote von Bietern*innen mit den erforderlichen Nachweisen, Referenzen und den damit verbundenen Erfahrungen akzeptiert und entsprechend in die Wertung einbezogen. Als Nachweise der Eignung sind beizubringen:
a) Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD
Der/die Bieter*in hat als Eigenerklärung zur Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit das Formblatt 124 LD auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
6. Eigenerklärungen bzgl. entrichteter Steuern an die zuständige in- bzw. ausländische Finanzbehörde sowie entrichteter Beiträge an die zuständigen in- bzw. ausländischen Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse).
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) erbrachten, vergleichbaren Leistungen in der Glasreinigung unter Angaben von Auftragssumme, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer. Es sind drei Referenzen abzugeben.
2. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, z.B. auf Grundlage der DIN EN ISO 9001.
3. Nachweis über die berufliche Befähigung des Objektleiters, der im Auftragsfall für die ausgeschriebene Leistung verantwortlich wird, durch Kopie mind. eines Gesellenbriefes in der Fachrichtung Gebäudereinigung oder Nachweis einer mind. 5-jähringen Berufserfahrung in der Glaseinigung mit folgender Fortbildungsbescheinigung (nicht älter als 5 Jahre): Objektleiterprüfung,
1.Vor Abgabe eines Angebotes können die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein genommen werden. Ansprechpartner finden Sie bitte unter folgendem Link: https://www.bildung.bremen.de/-8954?schul_name=&template=35_schulsuche_stufe2_d
Bei Auftragsvergabe wird vorausgesetzt, dass dem erfolgreichen Bieter die Gegebenheiten der Schulen, für die er den Zuschlag erhält, bekannt sind.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote deren Preise als nicht auskömmlich erscheinen vertieft zu prüfen. In diesem Fall hat der Bieter anhand einer detaillierten Kalkulation schlüssig, nachvollziehbar und belegbar nachzuweisen, dass sein Angebot alle geforderten und notwendigen Leistungen auskömmlich berücksichtigt.
Des Weiteren behält sich die Vergabestelle vor, eine Arbeitsprobe vom Bieter zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber
zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern
oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie
nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten
deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,
kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB
2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer RÜge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b)
gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht
erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß
§ 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle
gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich
bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der
oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag
stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134
Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1