Begleitende Evaluation der Aufbauphase der Nationalen Bildungsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-3/24(2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitende Evaluation der Aufbauphase der Nationalen Bildungsplattform
Gemäß den Ausführungen im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) soll der Aufbau der Nationalen Bildungsplattform hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Programmziele durch eine unabhängige Evaluation bewertet werden. Ziel der Evaluation ist die begleitende Erfolgskontrolle des laufenden Aufbaus der NBP unter Berücksichtigung von zwei abgrenzbaren Ergebnissen:
1. dem Launch der Beta-Version der Vernetzungsinfrastruktur (Q3/2023) im zeitlichen Vorfeld des DARP-Meilensteins zur Evaluation (Q3/2024) und
2. dem Abschluss des Aufbauprojekts der Nationalen Vernetzungsinfrastruktur (bis Ende 2025).
Zu diesen beiden Ergebnissen sind jeweils umfassende Evaluationsberichte zu erstellen, zudem ist über die Zwischenergebnisse zu berichten. Die Evaluation hat begleitenden Charakter. Die fachlich-inhaltlichen Erkenntnisse aus der Evaluation dienen der Kontrolle der Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit der NBP im Sinne einer begleitenden Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV Nr. 2.2 zu § 7 BHO sowie VV Nr. 11a.2 zu § 44 BHO.
siehe Ziffer II1.4 und Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]