Einrichtung und Betrieb einer Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte...,BEMA Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022-ZVS-OV-II B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb einer Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte...,BEMA
Einrichtung und den Betrieb einer Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte, freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, Selbstständige mit unklarem Arbeitsstatus, Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete sowie von Arbeitsausbeutung Betroffene und
Durchführung von arbeitsrechtlichen Schulungen für Arbeitsmigrantinnen und -migranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie für Geflüchtete und in der Flüchtlingsarbeit tätige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
mit den unter Nummer 2.4 aufgeführten Bestandteilen im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025.
Berlin
Einrichtung und den Betrieb einer Beratungsstelle
Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Bietende/ die spätere Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer hat ihr/sein Angebot entsprechend der Unterlagen des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Die Unterschrift auf dem eingereichten Angebotsschreiben gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb einer Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte..., BEMA
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietenden zur Verfügung gestellt. Die Bietenden haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland