Winterdienstleistungen auf Geh- und Radwegen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen auf Geh- und Radwegen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von hoheitlichen Winterdienstleistungen auf Gehwegen, Gehwegen auf Fußgänger- und Straßenbrücken, Radwegen, Fahrrad- und Schutzstreifen, Protected- und Pop-Up- Bikelanes, Wegen in Grünanlagen, Fußgängerquerungen auf Plätzen und Flächen, sowie an Zu- und Abgängen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Für die Durchführung der Leistung sind von den Bietern, Personal, Fahrzeuge und Geräte zum Räumen und Streuen zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von hoheitlichen Winterdienstleistungen auf Gehwegen, Gehwegen auf Fußgänger- und Straßenbrücken, Radwegen, Fahrrad- und Schutzstreifen, Protected- und Pop-Up- Bikelanes, Wegen in Grünanlagen, Fußgängerquerungen auf Plätzen und Flächen, sowie an Zu- und Abgängen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Für die Durchführung der Leistung sind von den Bietern, Personal, Fahrzeuge und Geräte zum Räumen und Streuen zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienstleistungen auf Geh- und Radwegen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland