Entwicklung einer Daten- und Analytics- Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-081
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer Daten- und Analytics- Plattform
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmendienstleistungsvertrages mit einem geeigneten Partner für die Entwicklung einer Daten- und Analytics-Plattform. Dabei sollen strukturelle sowie auch inhaltliche Entwicklungsaufgaben durch den Dienstleister erbracht werden.
Für nähere Einzelheiten - insbesondere zum konkreten Leistungsinhalt - wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Der AN erbringt seine Leistungen in seiner eigenen Infrastruktur und Räumlichkeiten, sofern möglich. In diesem Fall liegt die Ausstattung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Werkzeugen und Infrastruktur in seiner Verantwortung. Bedingt durch besondere Anforderungen im Verlauf des Projektes kann eine Arbeit in den Räumen des Auftraggebers notwendig sein. Der Anbieter hat eine Vorortarbeit von bis zu 15% der benötigten PT mit einzukalkulieren.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmendienstleistungsvertrages mit einem geeigneten Partner für die Entwicklung einer Daten- und Analytics-Plattform. Dabei sollen strukturelle sowie auch inhaltliche Entwicklungsaufgaben durch den Dienstleister erbracht werden. Anforderungen sollen verstanden, geordnet und der Priorität nach umgesetzt werden.
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Tätigkeiten werden in Form von Arbeitspaketen vom AG festgelegt und in Einzelabrufen beauftragt, welche vom AN eigenständig erfüllt werden müssen. Die Abrufe können dabei Arbeitspakete enthalten, die aus mehreren der in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeiten oder auch aus einer einzelnen Tätigkeit bestehen. Die konkrete Zusammensetzung kann erst projektbezogen abgeschätzt werden und wird daher erst mit dem jeweiligen Einzelabruf mitgeteilt.
Für nähere Einzelheiten - insbesondere zum konkreten Leistungsinhalt - wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 15.000 Personentage (PT) geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 18.000 Personentage (PT). Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher lediglich als Platzhalter zu verstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW65PD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]