Offenes Verfahren zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften in Berlin-Weißensee, VOEK 097-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 097-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften in Berlin-Weißensee, VOEK 097-22
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst - Objektschutz/Separatwachdienst und Beflaggung) zu vergeben.
Bundesverwaltungsamt (BVA) einschl. Bundesamt für zentrale Dienste (BADV) / Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) / Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) / Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB), DGZ-Ring 12, 13086 Berlin (WE 140906) sowie
Bundesverwaltungsamt für BADV und BVA für Bundesausgleichsamt (BAA), Johannes-Itten-Str.3 / Wagenfeld-Str. 4 / Herbert-Bayer-Str. 7, in 13086 Berlin (WE 140722)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt, Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Der künftige Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen:
1. Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Der Objektleiter bzw. der Vertreter ist selbst nicht mit Grundleistungen beschäftigt, ist aber für die AG montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar.
2. Stationärer Sicherheitsdienst (Objektschutz/Separatwachdienst):
Besetzung des Empfangstresens:
- kalendertäglich rund um die Uhr (24/7) in Einfachbesetzung,
- sowie montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr ein weiterer Sicherheitsmitarbeiter,
- Ausnahme: während der Begehungen siehe Leistungsbeschreibung Nr. 3.3.2 II
2.1. Torkontroll- und Empfangsdienst
2.2. Standortstreifendienst (Bestandteil des Objektschutzes)
2.3. Beflaggung
2.4. Manuell geführtes Wachbuch
2.5 Erstellung einer Dienstanweisung
2.6. Erstellung Schichtpläne
3. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
Zuschlagskriterium: Angebotspreis
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit (selber Angebotspreis) mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offenes Verfahren zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften in Berlin-Weißensee, VOEK 097-22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Der Vordruck "Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder dem Bevollmächtigten Vertreter sowie die Anlage B-05 "Bietergemeinschaftserklärung" in gleicher Form sowie ggf. die
spezifischen Eignungsnachweise einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils das Formblatt Anlage_B-03 "Eignungskriterien_Bieterauskunft" vorzulegen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe über die e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https: //www.evergabe-online.info bereit.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise gemäß der abschließenden Liste (Anlage B-08 der Vergabeunterlagen) sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Werden nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Das Angebotsschreiben (Anlage B-01) und das Preisblatt (Anlage B-02).
(5) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
(7) Ortsbesichtigungen sind möglich, jedoch nur nach Absprache. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 07.09.2022 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
(8) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bewerberfragen) sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14.09.2022; 12:00 Uhr.
(9) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
(10) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
(11) Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standardleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, siehe A-01 Bewerbungsbedingungen Nr. 15.
(12) Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
(13) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de